2016
will die stadt münchen 2016 Grün-ErholungsortSchrenkstraße
8
KÖSK VERNICHTEN-
durchSPD beschlüsse-WO: Bauvorhaben Westendstraße 66a,
D-80339 München,
EX- städt.Bibliothek Kösk Schrenkstraße 8 -ORT:Schrenkstrasse
–soll bis zur STRASSE hin zugebaut werden. – Besitz
der Stadt München-
2002 bebauaungsplan niemals eingehalten bis 2016
auszüge
bebauungplan 2002!!
"- Verbesserung der Funktionen des Naturhaushaltes
durch Erhalt des wertvollen Baum-
bestandes und Neuschaffung von Grünflächen-- Ausbau der
öffentlichen Grünfläche
zum stadtteilprägenden Identifikationspunkt
im Westend "
"-Erholungsflächen- und Spielplatzversorgung
Das Sanierungsgebiet Westend ist mit Erholungs-
und Spielflächen extrem unterversorgt.
Für den Anteil der Jugendlichen wurde ein Defizit von
65 % ermittelt. Die rege genutzte und überlastete
Grünanlage des Georg-Freundorfer-Platzes dient
der Nachbarschafts- und Wohngebietsversorgung. "
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...wahlkampf08 schwanthalerhöhe..
-
Vorhandene Vegetation siehe (wurde nicht ersetzt
) -VOKABEL Bau
gehe-grünflächen (http://www.redwoman.de/KnowHowSusi/alte_messe.htm
unter voege
Telefon 233-28567 Referat für Stadtplanung
alle pläne Bauordnung
Stadtplanung PLAN HA II/22V Bebauungsplan mit Grünordnung
Nr. 1819c
Sandtner-,Gerolt-,Kazmair-,Ganghoferstraße,
siehe http://www.redwoman.de/KnowHowSusi/alte_messe.htm unter kazmair23
oder pschorr
(Georg-Freundorfer-Platz) (Aufhebung d.Beb.Pl.Nr. 1068)
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Stadtbezirk 8 – Schwanthalerhöhe
Anlagen:
1. Übersichtsplan M = 1 : 5.000
2. Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
3. Plan Lage im StadtgebietBeschluss des Ausschusses
für Stadtplanung und Bauordnung
vom 15.05.2002 (SB) Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite:
I. Vortrag der Referentin 2
A) Frühzeitige Unterrichtung der Bürger 2
B) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2
C) Beteiligung der Bezirksausschüsse 3
II. Antrag der Referentin 4
A) Satzungsentwurf 5
B) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 7
III. Beschluss 19
I. Vortrag der Referentin
Wie nachstehender Entwurf der Satzung und Begründung zum Bebauungs-planentwurf
(S. 6 ff).A)
Frühzeitige Unterrichtung der Bürger (§ 3 Abs. 1
BauGB)
Die
frühzeitige Unterrichtung
der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) wurde im Zeitraum vom 02.04. mit 03.05.2001 durchgeführt.
Während des Darlegungszeitraums wurde die nachstehende Äußerung
vorgetragenPächter der Gaststätte „Cafe Corner“,Kazmairstr.47
Die Freischankfläche vor der Gaststätte „Cafe Corner“,
Kazmairstr.47 sollte erhalten bleiben. Er begrüßte die
Umgestaltung der Kreuzung Ganghofer-/Kazmairstraße und regte
ferner an, hier Baumanpflanzungen vorzunehmen, die eine ökologische
Bereicherung darstellen und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum
verbessern würden.
Hierzu
wird festgestellt:Die Gestaltung des Straßenraumes ist im
Bebauungsplan nur als Hinweis zu verstehen. Die Ausführung
obliegt dem Baureferat Tiefbau, für die Genehmigung von Freischankflächen
ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Die betroffenen
Referate wurden informiertB) Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Parallel
zur frühzeitigen Unterrichtung der Bürger wurde
auch das Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurde folgender Einwand vorgebracht:
Wasserwirtschaftsamt München
Neuere
Untersuchungen haben bzgl. des Merkblattes 3.8/1 des bayerischen
Landesamtes für Wasserwirtschaft (LfW) vom 31.10.2001 bei einzelnen
Parametern Stufe-1-Wert-Überschreitungen gezeigt. Auf der Fläche
bestehende Grundwassermessstellen zeigen Verunreinigungen durch
PAK und LHKW an. Hieraus könnte sich weiterer Untersuchungsbedarf
ergeben.
Hierzu
wird festgestellt:
Die neuen Messergebnisse und der Hinweis auf einen eventuell daraus
resultierenden Untersuchungsbedarf wurden unter Kapitel F. Sonstiges
„Altlasten“ in die Begründung zum Bebauungsplanentwurf
übernommen.
C)
Beteiligung der Bezirksausschüsse
Der örtlich zuständige Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes
stimmte der Planung generell zu.
Er forderte jedoch, dass einer der beiden Wertstoffcontainerstandplätze
am Georg-Freundorfer-Platz wegfallen sollte, da für 2000 Anwohner
ein Standplatz ausreichend sei. Zudem würden zwei Standplätze
an diesem relativ kleinen Platz störend wirken.
Hierzu
ist festzustellen:
Sowohl die Frage des Bedarfs als auch des Standortes der beiden
Wertstoffcontainer ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die hierfür zuständigen Fachreferate wurden um eine Überprüfung
der Forderung des Bezirksausschusses gebeten.
Der Beschluss zu Ziffer 6 meines Antrages ergeht unter dem Vorbehalt
einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen
Auslegung Anregungen eingehen. In diesem Fall wird die Angelegenheit
dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung erneut zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe
hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.
Der Korreferent/die Korreferentin des Referates für Stadtplanung
und Bauordnung hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II.
Antrag der Referentin
Ich beantrage folgendes:
1.
Der vorgetragenen Äußerung aus der frühzeitigen
Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB
kann nicht entsprochen werden.
2.
Dem Einwand des Wasserwirtschaftsamtes aus dem Verfahren gem. §
4 Abs.1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)
wird entsprochen.
3. Dem Einwand des Bezirksausschusses 8 kann nur nach Maßgabe
des Vortrages, siehe Kapitel C entsprochen werden.
4.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1819c für den Bereich –Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-,
Ganghoferstraße, (Georg-Freundorfer-Platz) - Plan vom 19.10.2001
und Text - und die dazugehörige Begründung werden gebilligt.
5.
Das Planungsreferat wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes
mit Grünordnung und Begründung gemäß §
3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
6.
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1819c wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung erlassen und ihm die nachfolgende Begründung
beigegeben. Der Beschluss unter Ziffer 6 ergeht unter dem Vorbehalt
einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen
Auslegung Anregungen eingehen.
A) SATZUNGSENTWURF
Entwurf Satzungstext
des
Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1819c
der Landeshauptstadt München
Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße,
(Georg-Freundorfer-Platz)
(Aufhebung d. Beb.Pl.Nr. 1068)
vom ..........................
Die
Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§
9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über
die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art.
91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art.
3 des Gesetzes über den Schutz der Natur,
die Pflege der Landschaft und die Erholung in der
freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung:
§
1 Bebauungsplan mit Grünordnung
(1)
Für den Bereich Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße
(Georg-Freundorfer-Platz) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung
als Satzung erlassen.
(2) Der Bebauungsplan mit Grünordnung besteht aus dem Plan
der Landeshauptstadt München vom 12.04.2002, angefertigt vom
städtischen Vermessungsamt am .......... und diesem Satzungstext.
(3) Der für das Planungsgebiet geltende Bebauungsplan Nr. 1068
Heimeranstraße nördlich und südlich zwischen Gerolt-
und Ganghoferstraße (MüABl.1977 S.70) wird verdrängt.
§ 2 Grünordnung
(1)
Die Bepflanzung der Flächen ist entsprechend den planlichen
und textlichen Festsetzungen herzustellen und zu erhalten. Ausgefallene
Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen
haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen.
(2) Die Mindestpflanzqualitäten betragen für standortgerechte,
große Laubbäume einen Stammumfang von mind. 20-25 cm,
für mittelgroße Bäume 18-20 cm.
(3) Bäume in Belagsflächen sind in spartenfreie, offene
durchwurzelbare Baumscheiben von mindestens 24 qm Grundfläche
zu pflanzen. Ausnahmsweise sind auch
überdeckte Baumscheiben zulässig, wenn dies aus gestalterischen
oder funktionalen Gründen erforderlich ist.
(4) In der öffentlichen Verkehrsfläche Ganghoferstraße
sind Baumreihen mit standortgerechten, großen Laubbäumen
mit einem Stammumfang von mind. 18 cm - 20 cm vorzugsweise in einem
durchgehenden Baumgraben mit einem Pflanzabstand von 7 m - 12 m
zu pflanzen.
(5) Im Bereich der dargestellten Leitungsschutzzone dürfen
keine Bäume und tiefwurzelnden Sträucher angepflanzt werden.
(6) Im Bereich des U-Bahnbauwerkes und der Leitungsschutzzonen sind
Aufschüttungen über das Niveau des bestehenden Geländes
hinaus nicht zulässig.
§ 3 Inkrafttreten
Der
Bebauungsplan mit Grünordnung tritt mit der Bekanntmachung
gem. § 10 BauGB in Kraft.
B)
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLANENTWURF
A. AUSGANGSLAGE UND PLANUNGSZIEL
1. Anlass der Planung, städtebauliche Ausgangssituation
Mit
diesem Bebauungsplan wird im Zuge der Neugestaltung des Gesamtgebietes
Theresienhöhe ein weiterer Teilbereich realisiert. Der Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 1819 vom 22.10.1997 umfasste das gesamte
Gelände des Wettbewerbes Theresienhöhe, so auch den Bereich
des Georg-Freundorfer-Platzes.
Der städtebauliche Ideenwettbewerb und der Flächennutzungsplan
(FNP) sehen eine Begrünung dieser Fläche (mit einer Option
für integrierte Gemeinbedarfseinrichtung in kleinteiliger,
pavillionartiger Bebauung ) vor.
Der Bereich nördlich der Heimeranstraße wird bereits
als Grünanlage genutzt, die begrünte Fläche südlich
des Platzes beinhaltete bis vor kurzem eine inzwischen beseitigte
Straßenbahnumkehrschleife.
Das Baureferat wurde deshalb beauftragt, für die Um- und Neugestaltung
des Georg-Freundorfer Platzes, einen Realisierungswettbewerb durchzuführen.
Um eine geordnete Umsetzung des Wettbewerbergebnisses zu ermöglichen,
ist der hier geltende Bebauungsplan Nr. 1068 aufzuheben und ein
neuer Bebauungsplan aufzustellen.
Die ursprünglich vorhandene Gleisharfe im südlichen Bereich
wurde beseitigt, damit auf dieser Teilfläche eine Neugestaltung
erfolgen kann.
2.
Wettbewerb
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.10.1997
ist das Baureferat erstmalig beauftragt worden, für den Georg-Freundorfer-Platz
einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Mit Beschluss
des Bauausschusses vom 29.09.1998 wurde dieser Auftrag konkretisiert.
Die Wettbewerbsentwürfe wurden dem Bauausschuss am 28.09.99
vorgestellt. Das Baureferat wurde beauftragt, die Preisträger
des dritten Preises, das Büro Martina Levin, Luc Monsigny (Berlin)
zu veranlassen ihren Entwurf unter Berücksichtigung des ersten
Ankaufs (Gestaltung des Südteiles in Hinblick auf „Wasser-Spielmöglichkeiten“
für Kinder sowie Tieferlegung des Bolzplatzes) zu überarbeiten.
Dieser
Preisträgerentwurf zeichnete sich durch folgende Qualitäten
aus:
Baumumstandener Platz mit Integration des Baumbestandes im Norden.
Die Auflösung des bestehenden Baumrandes zu „Vegetationshügeln“
und der Verzicht auf Strauchpflanzungen schafft Transparenz zwischen
Platz und Straße und bietet vielfältige Zugänge.
Das Prinzip des aufgelockerten Baumrahmens wird auch am südlichen
Platzrand eingesetzt.
Der Baumrahmen wird zur inneren Platzfläche hin durch einen
Rundweg mit Sitzgelegenheiten abgegrenzt.
Bolzplatz und Sommerstockbahn bleiben in ihrer Lage nahezu unverändert,
die weiteren Spielflächen sind variabel. Im Süden ist
eine großzügige, nutzungsneutrale Fläche vorgesehen,
sowie ein befestigter Bereich für die geforderte Gemeinbedarfsfläche.
Der
Übergang zur Esplanade wird durch die Fortführung der
Baumreihe an der Ganghoferstraße geschaffen.
Die Geh- und Radwegebeziehung Heimeranstraße wird geradlinig
über die Wiesenfläche geführt.
Sowohl die Kosten für die Herstellung, als auch die Pflege-
und Unterhaltskosten liegen im mittleren Bereich.
Im
Gegensatz zu den beiden ersten Preisträgern wird beim Entwurf
des dritten Preisträgers eine Fällung des wertvollen Baumbestandes
vermieden. Dieser Wettbewerbsentwurf soll zur Ausführung kommen;
er bildet damit die Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes.
3.
Grundbesitzverhältnisse
Das Gelände befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt
München.
4. Bestandsaufnahme und Bewertung
-Naturhaushalt
Der Georg-Freundorfer-Platz liegt auf der Forstenrieder Schotterterrasse.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich auf fluvoglazialen Sanden
und Kiesen der Münchner Schotterebene und liegt auf jüngerem
Niederterrassenschotter der Würmeiszeit.
Die sommerlichen Oberflächentemperaturen können tagsüber
bis 35 °C erreichen und nachts noch um die 20°C.
Der
höchste Grundwasserstand (HW 1940) liegt etwa 8 m unter Flur.
-Verkehr- und Schadstoffemissionen
Die Verkehrsbelastung in der an das Planungsgebiet anschließenden
Ganghoferstraße beträgt ca. 11.000 Kfz/24 Std.
Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol
liegt deutlich unter den Prüfwerten nach der 23. BImSchV.
-Vorhandene
Vegetation siehe (http://www.redwoman.de/KnowHowSusi/alte_messe.htm unter voegel
Der sehr erhaltenswerte, vitale Baumbestand besteht hauptsächlich
aus Ahorn, der häufig vielstämmig vorkommt, Linde und
Hainbuche; die Mehrzahl der Bäume besitzt einen Stammumfang
über 80 cm, Einzelexemplare erreichen einen Stammumfang bis
1,60 m.
-Ortsbild
Der Quartiersplatz (inklusive der Umgebungsstraßen) ist etwa
1,8 ha groß und ringsum mit großen Laubbäumen eingefasst,
die im nördlichen Teil auf Erdwällen gepflanzt sind; das
aufgelassene Teilstück der Heimeranstraße trennt den
südlichen vom nördlichen Teil der öffentlichen Grünfläche.
Spiel- und Aufenthaltsflächen befinden sich bisher nur im nördlichen
Teil: Sommerstockbahnen, Bodenschach und Tischtennisplatten, als
Kinderspielplatz ein großzügig dimensionierter Sandspielbereich
sowie Ruhebereiche mit Rasenflächen und Schmuckbeeten.
Besonders erwähnenswert ist der hier situierte Bolzplatz.
Auf dem südlichen Teil lag die nicht mehr benötigte, aufgelassene
Trambahnwendeschleife; die asphaltierte Fläche wurde zum Parken
genutzt und war für Spiel- und Aufenthalt nur eingeschränkt
nutzbar.
-Erholungsflächen-
und Spielplatzversorgung
Das Sanierungsgebiet Westend ist mit Erholungs-
und Spielflächen extrem unterversorgt.
Für den Anteil der Jugendlichen wurde ein Defizit von
65 % ermittelt.
Die rege genutzte und überlastete Grünanlage
des Georg-Freundorfer-Platzes
dient der Nachbarschafts- und Wohngebietsversorgung.
Eine der wenigen Grünflächen mit Spielmöglichkeiten
im Westend ist der benachbarte Gollierplatz mit einer Größe
von ca. 0,8 ha, ein urbaner Quartiersgrünplatz mit alleeartigen
Baumreihen an seinen Längsseiten.
Der
Bavariapark
ist ein landschaftlich gestalteter Park und steht unter Denkmalschutz;
er besitzt alten, dichten Baumbestand mit Biotopcharakter
und ist als Landschaftsbestandteil nach Art. 12 des Bayerischen
Naturschutzgesetzes unter Schutz gestellt.
Trotz seiner Größe von 5,5 ha ist er nur ruhigen
Nutzungen wie Spazieren gehen, Picknick, Naturbeobachtung,
etc. vorbehalten.
Die
Grün- und Freiflächen des neuentstehenden Wohnquartiers
Theresienhöhe - Esplanade, Museumsplatz, Alte Feuerwache und
Freifläche auf dem Bahndeckel – dienen in erster Linie
den dortigen Neubewohnern als wohnungsnahe Erholungsflächen.
Spielplätze für Kleinkinder befinden sich außer
am Georg-Freundorfer-Platz noch im Bavariapark, an der Heimeranstraße,
am Gollierplatz und auf der Theresienwiese.
Grünverbindungen zwischen all diesen Anlagen bestehen noch
nicht.
5.
Planerische Zielvorstellungen, Planungskonzept
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, um folgende städtebauliche Ziele zu verwirklichen:-
Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses des vom Bezirksausschuss gewünschten
dritten Preisträgers. Die wesentlichen Strukturen des Entwurfes
werden in der Darstellung des Grünordnungsplanes festgesetzt.
- Verbesserung
der Funktionen des Naturhaushaltes durch Erhalt des wertvollen Baum-
bestandes und Neuschaffung von Grünflächen
Ausbau der öffentlichen Grünfläche zum stadtteilprägenden
Identifikationspunkt im Westend
- Verbesserung der Durchgrünung im Stadtteil Westend
- Schaffung von Gemeinschaftsgrünfläche
zum Spielen für Kinder und als Treffpunkt
für Anwohner
- Verknüpfung des Sanierungsgebietes Westend über den
Georg-Freundorfer-Platz mit der Neubebauung Theresienhöhe und
dem Bavariapark
Anwohnertiefgarage
Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.02.02 wurde der südliche
Bereich des Georg-Freundorfer-Platzes vorbehaltlich weiterer Detailuntersuchungen
als potentieller Standort für eine Anwohnertiefgarage für
ca. 150-200 Stellplätze festgelegt. Aufgrund dieses
Untersuchungsbedarfes ist eine Realisierung des Vorhabens in den
nächsten Jahren nicht zu erwarten. Auf der anderen Seite ist
jedoch der Georg-Freundorfer-Platz als Erholungsfläche von
erheblicher Bedeutung für das dicht bebaute Stadtviertel und
die Fertigstellung steht kurz vor dem Abschluss. Der vorliegende
Bebauungsplan sieht derzeit deshalb von entsprechenden Festsetzungen
für eine Anwohnertiefgarage ab.
Falls sich der Standort nach den weiteren Untersuchungen verfestigen
sollte, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im betroffenen
Teilbereich jederzeit möglich. Einer späteren Realisierung
der Anwohnertiefgarage steht dann nichts mehr im Wege.
6. Maßnahmen
Zur Umsetzung der Planungsziele sind folgende Maßnahmen erforderlich
:
- Attraktive
Platzgestaltung mit Erweiterung und Ergänzung der vorhandenen
Spiel- und Aufenthaltsfunktionen (Bolzplatz, Sandspielplatz, Erwachsenenspielbereiche,
Rückzugsmöglichkeiten und Ruhebereiche)
- Weitgehende
Erhaltung der Bäume und Gehölze in den Randbereichen und
Integration in die neue Gestaltung des Platzes
- Reduzierung
des Versiegelungsgrades durch Rückbau der versiegelten Flächen
der Trambahnwendeschleife
- Verstärkte
Baumpflanzungen am Übergang zur Esplanade
B.
PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN
1. Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Das
Planungsgebiet ist im Flächennutzungsplan in der Fassung der
Änderung I/4 vom 06.11.1997 als Allgemeine Grünfläche
mit einer Gemeinbedarfsfläche als Option für die Integration
bürgerschaftlicher und/oder sozialer Einrichtungen im südlichen
Bereich des Planungsgebietes dargestellt.
Im Landschaftsplan als integralem Bestandteil des Flächennutzungsplanes
ist der gesamte Bereich als allgemein zugängliche und vielfältig
nutzbare Grün- und Freifläche dargestellt.
Der Georg-Freundorfer-Platz bildet den Abschluss einer örtlichen
Grünverbindung vom Heimeran-
platz zur Heimeranstraße.
2.
Bebauungsplan
Für
das Planungsgebiet gilt der seit 10.03.1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan
Nr. 1068 (Heimeranstraße nördlich und südlich zwischen
Gerolt- und Ganghoferstraße).
Er setzt nördlich und südlich der Heimeranstraße
öffentliche Grünfläche und entsprechend
den umliegenden vorhandenen Straßen öffentliche Verkehrsflächen
fest. Zudem wird die Durchführung der Heimeranstraße
von der Gerolt- zur Ganghoferstraße durch ihre Festsetzung
ermöglicht. Unmittelbar östlich grenzt der seit 10.08.2000
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1819 a (Theresienhöhe,
Nordteil) an.
3.
Sanierungsuntersuchungsgebiet
Das Planungsgebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sanierungsgebiet
Westend.
4.
Sonstige Vorgaben
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung
der Landeshauptstadt München vom 12.05.1992.
C. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG
1.
Allgemeines
Es wird ein klarer, offener Platz entstehen, der in einem starken,
räumlichen Baumrahmen die Formensprache des klassischen Quartiersplatzes
(Gollierplatz – Rahmung mit Baumreihen) mit dem Motiv des
benachbarten Bavariaparks (lockere Rahmenpflanzung) verbindet, und
auf dem sich die Nutzer aller Altersgruppen entfalten können.
Ein innenliegender, entlang der Rahmenpflanzung geführter Rundweg
umschließt alle Nutzungszonen: Bolzplatz und Sommerstockbahnen
bleiben in ihrer Lage nahezu unverändert, eine großzügige,
nutzungsneutrale Fläche und eine Spiel- und Liegewiese sind
im neu dazugekommenen Südteil untergebracht.
Die vorhandene Geh- und Radwegebeziehung Heimeranstraße wird
geradlinig über die Wiesenfläche geführt.
Eine deutlich sichtbare Verknüpfung zwischen Westend und Theresienhöhe
soll mittels Baumpflanzungen erfolgen, die, in Form und Habitus
von der allgemeinen Bepflanzung abgesetzt, optisch über die
Ganghoferstraße greifen und auf der Seite der Esplanade fortgeführt
werden.
2.
Baulinien und Straßenbegrenzungslinien
Der
neue Bebauungsplan übernimmt die mit dem Bebauungsplan Nr.
1068 entlang der Kazmair-,Gerolt- und Sandtnerstraße , entsprechend
der vorhandenen Baustruktur bereits festgesetzten Straßenbegrenzungs-
und Baulinien. Die Straßenbegrenzungslinien für den Georg-Freundorfer-Platz
querenden Teil der Heimeranstraße werden jedoch aufgehoben.
Entlang der Ganghoferstraße wird der Straßenraum neu
gefasst.
3. Art der Nutzung
Die
allgemein nutzbare Frei- und Erholungsfläche wird als öffentliche
Grünfläche festgesetzt.
Hierbei wird vor allem darauf geachtet, dass die vorhandene Einfassung
aus dem auf Erdwällen gepflanzten ca. 30-jährigen
Baumbestand in den derzeit nicht nutzbaren südlichen Teil des
Platzes in konsequenter Weise weitergeführt
wird. Zugleich wird durch geringfügige Eingriffe in den Baumbestand
im nördlichen Teil des Platzes mehr Durchgängigkeit entstehen,
die im südlichen Teil in entsprechender Weise weiterverfolgt
wird. Dadurch wird für die Anwohner mehr Durchlässigkeit
zum inneren Teil der künftigen Grünfläche gewonnen,
andererseits jedoch durch die entsprechende Abpflanzung auch die
notwendige Abschirmung erzielt.
Folgende
Einrichtungen werden in ihrer Lage erhalten, bzw. wiederentstehen:
Der tiefergelegene Bolzplatz, zwei Sommerstockbahnen, vier Bodenspiele,
zwei Tischtennisplatten, mehrere Spielplätze mit unterschiedlichen
Vorgaben bezüglich der Alterstruktur und auch der Art und Weise
der Ausgestaltung.
An die Spielzone schließen sich, vom intensiven Spielbereich
durch eine Erdmodellierung getrennt, Rasenflächen an, welche
dem unreglementierten Spielen und dem Aufenthalt dienen.
Der südliche Bereich ist neben bürgerschaftlichen Aktivitäten
intensiv genutzten Spielflächen (Skaten, Kinderspielflächen)
vorbehalten. Die Errichtung einer Gemeinbedarfseinrichtung als integrierter
Bestandteil der Grünfläche ist möglich. Hierzu bedarf
es keiner planungsrechtlicher Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan
stellt die Option einer Gemeinschaftsfläche für die Integration
bürgerschaftlicher und/oder sozialer Einrichtungen dar. Bei
entsprechendem Bedarf ist auch die Situierung eines in der Größenordnung
angemessenen Kiosks, als funktionellem Bestandteil der Grünfläche
durchaus denkbar.
Zwei querende ost-, westgerichtete Rad und Fußwegverbindungen
verknüpfen die Heimeranstraße mit dem Messeplatz.
4.
Lärmschutz
Es
ist nicht auszuschließen, dass zu bestimmten Tageszeiten für
die Bewohner der in der Umgebung der öffentlichen Grünfläche
liegenden Grundstücke durch die vom Spielbetrieb ausgehenden
Geräusche Beeinträchtigungen entstehen.
Die bereits bestehenden und geplanten Spieleinrichtungen sind jedoch
durch den Erhalt des wertvollen Baumbestandes, Neuanpflanzungen
im Süden des Platzes und entsprechender Geländemodellierung
(Geländeanhebung im Norden, zusätzliche Erdwälle,
Absenkung des Bolzplatzes )von der Wohnnutzung abgerückt festgesetzt.
Dies gilt insbesondere für den lärmintensiveren tiefergelegten
Bolzplatz und die Erwachsenenspiele
Die Anordnung des Bolzplatzes und der Erwachsenenspiele an dieser
Stelle erfolgte nach eingehender Überprüfung der verschiedenen
Interessenslagen.
Der übliche Abstand des Bolzplatzes von ca. 90m zur umliegenden
Wohnbebauung wurde hier unterschritten. Eine Situierung in der Mitte
des nördlichen Georg-Freundorfer-Platzes sollte einen generellen
Mindestabstand von 70 m ermöglichen. Die Unterschreitung des
Mindestabstandes war auf Grund der beengten Verhältnisse in
dem dichtbebauten Stadtteil und des dringend bestehendem infrastrukturellem
Bedarfes unumgänglich. Vom Bezirksausschuss wurden für
den mit Einrichtungen für Jugendliche unterversorgten Stadtteil
Besonders Flächen für Ballspiele gefordert. Der bereits
früher an dieser Stelle situierte Spielplatz, nebst Bolzplatz,
erfreute sich bisher großer Akzeptanz .
Um die Nachbarn vor erheblichem Lärm zu schützen wurde
die Größe des Bolzplatzes begrenzt und entsprechende
bauliche Maßnahmen(Geländeanhebung im Norden, zusätzliche
Erdwälle, Absenkung des Bolzplatzes) vorgesehen.
Da die Realisierung von intensiv genutzten Freiflächen im innerstädtischen
Bereich sehr problematisch ist, ist ein Interessenkonflikt oft nicht
zu vermeiden.
Der dringende Bedarf an dieser Einrichtung führt dazu, dass
eine gewisse Geräuschimmission von den Anwohnern hingenommen
werden kann zugunsten der Verbesserung der infrastrukturellen Versorgung
im Westend.
Die
Grünfläche trägt zudem wesentlich zur Verbesserung
der Wohnverhältnisse in den umliegenden Gebieten bei.
E. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
- Erweiterung
der bisherigen Nutzung des Platzes um die ca. 6500 qm große
Fläche der ehemaligen Trambahnwendeschleife im Süden.
Vergrößerung des Angebotes an Erholungs- und Spielflächen
für das Westend
- Weitest
gehender Erhalt des wertvollen Baumbestandes im Norden und Neuanpflanzungen
im Süden des Platzes.
- Der
Abbau der Trambahnwendeschleife ermöglicht die Neuanlage der
Rasenfläche und verringert damit den Versiegelungsgrad
- Verbesserung
des Naturhaushaltes hinsichtlich Luftfeuchte, Grundwasserneubildung
und Absenkung der Oberflächentemperatur
- Schaffung
von Durchlässigkeit für die umliegende Wohnbebauung im
inneren Teil der künftigen Grünanlage ( vor allem im Norden
) einerseits, Abschirmung und Geborgenheit im südlichen Bereich
andererseits.
- Der
Übergang zur Esplanade wird durch die Fortführung der
Baumreihe an der Ganghoferstraße geschaffen.
- Die
bereits vorhandene Geh- und Radwegverbindung Heimeranstraße
über die Grünfläche wird im Plan gesichert.
F.
SONSTIGES
1.
Altlasten
Obwohl
das Planungsgebiet nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster
der LHM verzeichnet war, wurden vorsorglich Altlastenuntersuchungen
durchgeführt.
Bei Rammkernbohrungen wurde eine kiesige Auffüllschicht mit
Beimengungen an Ziegelbruch sowie Asche- und Schlackeresten mit
einer maximalen Mächtigkeit von 7,5m angetroffen. Die Gehalte
an leichtflüchtigen Schadstoffen (LHKW,BTEX) oder deponietypischen
Gasen in der Bodenluft waren unauffällig. Die chemischen Analysen
von Bodenproben wiesen z.T. erhöhte Gehalte an polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Schwermetallen nach.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Referat für Gesundheit
und Umwelt, Sachgebiet Altlasten, wurden Oberbodenuntersuchungen
im Umgriff des Spielplatzes zur Prüfung eines Gefährdungspotentials
festgelegt.
Die ermittelten Schadstoffgehalte in den Oberbodenproben aus dem
Spielplatzbereich unterschritten die Prüfwerte nach §
8 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Hinblick auf Kinderspielflächen.
Da keine nutzungsrelevant erhöhten Schadstoffkonzentrationen
nachgewiesen wurden, sind aus Sicht des vorsorgenden Gesundheitsschutzes
keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Lediglich ein Randwall
außerhalb der Spielflächen ist zum Schutz vor Staubverfrachtungen
vorsorglich mit Rindenmulch o.ä. zu überdecken.
Die Entsorgung von im Zuge der Erdarbeiten anfallendem belasteten
Erdaushub, der nicht uneingeschränkt verwertbar ist, erfolgt
in Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt. Die
Kosten für die Beseitigung ggf. auftretender Altlasten sind
vom Baureferat Gartenbau im Rahmen der Projektkosten sichergestellt.
Untersuchungen des Grundwassers haben bei einzelnen Parametern Stufe-1-Wert-Überschreitungen
gezeigt. Auf der Fläche bestehende Grundwassermessstellen zeigten
Verunreinigungen durch PAK und LHKW an. Hieraus kann sich weiterer
Untersuchungsbedarf ergeben.
2.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §3
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinien,
der IUV-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
(BGBL.I,S.1950) i.V.m. der Anlage 1 zu diesem Gesetz ist nicht durchzuführen.
3. Kosten
Durch
den Bebauungsplan entstehen folgende Kosten:
- Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung der öffentlichen
Grünfläche werden in Absprache mit dem Kommunalreferat-GV/SP
aus dem Umstrukturierungsprojekt Theresienhöhe finanziert.
Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen dem Kommunalreferat und dem
Baureferat-Gartenbau.
- Die Straßenbaukosten belaufen sich auf ca. 600 000 €.
In dieser Kostenschätzung sind die im Bebauungsplan dargestellten
Umprofilierungen der Ganghoferstraße zwischen Heimeran- und
Kazmairstraße sowie auf der Westseite der Ganghoferstraße
zwischen Sandtner- und Heimeranstraße enthalten. Etwa notwendige
Umbauarbeiten sind nicht beitragsfähig.
Die finanzielle Deckung dieser Umbaumaßnahmen erfolgt durch
Entnahme aus der Sonderrücklage „Theresienhöhe“.
In der Einnahmen-Ausgaben-Blockschätzung des Projektes Theresienhöhe
ist der für diese Maßnahmen notwendige Mittelbedarf berücksichtigt.
Die entsprechenden Finanzmittel für diese Maßnahmen sind
im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2001-2005 in Investitionsliste
1 unter dem Projekt Ganghoferstraße zwischen Kazmairstraße
und DB-Brücke eingestellt.
- Die Gesamtkosten für die Straßenbeleuchtungsanlagen
werden auf ca. 320.000 € geschätzt.
Die notwendigen Finanzmittel für die Beleuchtung der Grünanlage
des Georg-Freundorfer-Platzes betragen ca. 245.000 € und werden
vom Baureferat- Gartenbau bereitgestellt.
Die Kosten für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Sandtner-,Gerolt-,Kazmair-Ganghoferstraße
werden auf ca. 75.000 € geschätzt. Über die Finanzierung
kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden; die
benötigten Mittel werden zur gegebenen Zeit im Haushalt angemeldet.
Die
im Bebauungsplan mit Grünordnung getroffenen Festsetzungen
sind das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander.
III.
Beschluss
nach Antrag.
Der
Stadtrat der Landeshauptstadt München Der
Vorsitzende Die Referentin
Thalgott
Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin
IV.
Abdruck von I. - III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium – HA II R (5x)
an das Direktorium - HA II - V 3
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
zur Kenntnis.
V. Wv. Planungsreferat - HA II/22 V
zum Vollzug des Beschlusses.
Zu
V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten
Zweitschrift wird bestätigt.
2.
An den Bezirksausschuss 8
3. An das Referat für Gesundheit und Umwelt
4. An das Kommunalreferat
5. An das Baureferat
6. An das Baureferat – U-Bahnbau
7. An das Planungsreferat - SG 3
8. An das Planungsreferat - HA I
9. An das Planungsreferat - HA II/01
10. An das Planungsreferat - HA III
11. An das Planungsreferat - HA IV
mit der Bitte um Kenntnisnahme. Planungsreferat
- HA II/22 V Am ...........
i.A.
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