frühzeitigen Unterrichtung der Bürger
_findet NIE statt
der Bezirksausschuss hat NULL verwaltungs und rechtsfunktion.wird von der stadt
bezahlt um Vorgehen gegen stadtplanungen und Unterrichtung zu umgehen.

2018, 80339 schrenkstrasse vernichtung grünflaechen
Bezirksausschüsse haben NULL verwaltungsaufgabe. NULL RECHTE. darin sind KEINE bürger beteiligt. es findet keine BürgerAbstimmung statt. Bezirksausschüsse monatlich treffen erhalten sie Geld von der Stadt. __gehen NIE gegen die PLAN-VERWALUNG vor
----Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)§ 1 Grundsatz
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.


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2016 will die stadt münchen 2016 Grün-ErholungsortSchrenkstraße 8
KÖSK VERNICHTEN- durchSPD beschlüsse-WO: Bauvorhaben Westendstraße 66a, D-80339 München,
EX- städt.Bibliothek Kösk Schrenkstraße 8 -ORT:Schrenkstrasse –soll bis zur STRASSE hin zugebaut werden. – Besitz der Stadt München-

2002 bebauaungsplan niemals eingehalten bis 2016
auszüge bebauungplan 2002!!
"- Verbesserung der Funktionen des Naturhaushaltes durch Erhalt des wertvollen Baum-
bestandes und Neuschaffung von Grünflächen-- Ausbau der öffentlichen Grünfläche

zum stadtteilprägenden Identifikationspunkt im Westend "
"-Erholungsflächen- und Spielplatzversorgung
Das Sanierungsgebiet Westend ist mit Erholungs- und Spielflächen extrem unterversorgt.
Für den Anteil der Jugendlichen wurde ein Defizit von 65 % ermittelt. Die rege genutzte und überlastete Grünanlage des Georg-Freundorfer-Platzes dient der Nachbarschafts- und Wohngebietsversorgung. "

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...wahlkampf08 schwanthalerhöhe.. -
Vorhandene Vegetation siehe (wurde nicht ersetzt ) -VOKABEL Bau
gehe-grünflächen
(http://www.redwoman.de/KnowHowSusi/alte_messe.htm unter voege Telefon 233-28567 Referat für Stadtplanung
alle pläne
Bauordnung
Stadtplanung PLAN HA II/22V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1819c
Sandtner-,Gerolt-,Kazmair-,Ganghoferstraße,
siehe http://www.redwoman.de/KnowHowSusi/alte_messe.htm unter kazmair23 oder pschorr
(Georg-Freundorfer-Platz) (Aufhebung d.Beb.Pl.Nr. 1068)
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss

Stadtbezirk 8 – Schwanthalerhöhe
Anlagen:
1. Übersichtsplan M = 1 : 5.000
2. Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
3. Plan Lage im Stadtgebiet
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 15.05.2002 (SB) Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite:
I. Vortrag der Referentin 2
A) Frühzeitige Unterrichtung der Bürger 2
B) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2
C) Beteiligung der Bezirksausschüsse 3

II. Antrag der Referentin 4
A) Satzungsentwurf 5
B) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 7
III. Beschluss 19
I. Vortrag der Referentin
Wie nachstehender Entwurf der Satzung und Begründung zum Bebauungs-planentwurf (S. 6 ff).A) Frühzeitige Unterrichtung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde im Zeitraum vom 02.04. mit 03.05.2001 durchgeführt. Während des Darlegungszeitraums wurde die nachstehende Äußerung vorgetragenPächter der Gaststätte „Cafe Corner“,Kazmairstr.47 Die Freischankfläche vor der Gaststätte „Cafe Corner“, Kazmairstr.47 sollte erhalten bleiben. Er begrüßte die Umgestaltung der Kreuzung Ganghofer-/Kazmairstraße und regte ferner an, hier Baumanpflanzungen vorzunehmen, die eine ökologische Bereicherung darstellen und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessern würden.

Hierzu wird festgestellt:Die Gestaltung des Straßenraumes ist im Bebauungsplan nur als Hinweis zu verstehen. Die Ausführung obliegt dem Baureferat Tiefbau, für die Genehmigung von Freischankflächen ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Die betroffenen Referate wurden informiertB) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Bürger wurde auch das Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurde folgender Einwand vorgebracht:
Wasserwirtschaftsamt München

Neuere Untersuchungen haben bzgl. des Merkblattes 3.8/1 des bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft (LfW) vom 31.10.2001 bei einzelnen Parametern Stufe-1-Wert-Überschreitungen gezeigt. Auf der Fläche bestehende Grundwassermessstellen zeigen Verunreinigungen durch PAK und LHKW an. Hieraus könnte sich weiterer Untersuchungsbedarf ergeben.

Hierzu wird festgestellt:
Die neuen Messergebnisse und der Hinweis auf einen eventuell daraus resultierenden Untersuchungsbedarf wurden unter Kapitel F. Sonstiges „Altlasten“ in die Begründung zum Bebauungsplanentwurf übernommen.

C) Beteiligung der Bezirksausschüsse
Der örtlich zuständige Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes stimmte der Planung generell zu.
Er forderte jedoch, dass einer der beiden Wertstoffcontainerstandplätze am Georg-Freundorfer-Platz wegfallen sollte, da für 2000 Anwohner ein Standplatz ausreichend sei. Zudem würden zwei Standplätze an diesem relativ kleinen Platz störend wirken.

Hierzu ist festzustellen:
Sowohl die Frage des Bedarfs als auch des Standortes der beiden Wertstoffcontainer ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die hierfür zuständigen Fachreferate wurden um eine Überprüfung der Forderung des Bezirksausschusses gebeten.
Der Beschluss zu Ziffer 6 meines Antrages ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Anregungen eingehen. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.


Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.
Der Korreferent/die Korreferentin des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

II. Antrag der Referentin
Ich beantrage folgendes:

1. Der vorgetragenen Äußerung aus der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann nicht entsprochen werden.

2. Dem Einwand des Wasserwirtschaftsamtes aus dem Verfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) wird entsprochen.
3. Dem Einwand des Bezirksausschusses 8 kann nur nach Maßgabe des Vortrages, siehe Kapitel C entsprochen werden.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1819c für den Bereich –Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße, (Georg-Freundorfer-Platz) - Plan vom 19.10.2001 und Text - und die dazugehörige Begründung werden gebilligt.

5. Das Planungsreferat wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung und Begründung gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1819c wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen und ihm die nachfolgende Begründung beigegeben. Der Beschluss unter Ziffer 6 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Anregungen eingehen.
A) SATZUNGSENTWURF
Entwurf Satzungstext

des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1819c
der Landeshauptstadt München
Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße,
(Georg-Freundorfer-Platz)
(Aufhebung d. Beb.Pl.Nr. 1068)
vom ..........................

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung:

§ 1 Bebauungsplan mit Grünordnung

(1) Für den Bereich Sandtner-, Gerolt-, Kazmair-, Ganghoferstraße
(Georg-Freundorfer-Platz) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen.
(2) Der Bebauungsplan mit Grünordnung besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom 12.04.2002, angefertigt vom städtischen Vermessungsamt am .......... und diesem Satzungstext.
(3) Der für das Planungsgebiet geltende Bebauungsplan Nr. 1068 Heimeranstraße nördlich und südlich zwischen Gerolt- und Ganghoferstraße (MüABl.1977 S.70) wird verdrängt.
§ 2 Grünordnung

(1) Die Bepflanzung der Flächen ist entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen herzustellen und zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen.
(2) Die Mindestpflanzqualitäten betragen für standortgerechte, große Laubbäume einen Stammumfang von mind. 20-25 cm, für mittelgroße Bäume 18-20 cm.
(3) Bäume in Belagsflächen sind in spartenfreie, offene durchwurzelbare Baumscheiben von mindestens 24 qm Grundfläche zu pflanzen. Ausnahmsweise sind auch
überdeckte Baumscheiben zulässig, wenn dies aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich ist.
(4) In der öffentlichen Verkehrsfläche Ganghoferstraße sind Baumreihen mit standortgerechten, großen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mind. 18 cm - 20 cm vorzugsweise in einem durchgehenden Baumgraben mit einem Pflanzabstand von 7 m - 12 m zu pflanzen.
(5) Im Bereich der dargestellten Leitungsschutzzone dürfen keine Bäume und tiefwurzelnden Sträucher angepflanzt werden.
(6) Im Bereich des U-Bahnbauwerkes und der Leitungsschutzzonen sind Aufschüttungen über das Niveau des bestehenden Geländes hinaus nicht zulässig.
§ 3 Inkrafttreten

Der Bebauungsplan mit Grünordnung tritt mit der Bekanntmachung gem. § 10 BauGB in Kraft.

B) BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLANENTWURF
A. AUSGANGSLAGE UND PLANUNGSZIEL
1. Anlass der Planung, städtebauliche Ausgangssituation

Mit diesem Bebauungsplan wird im Zuge der Neugestaltung des Gesamtgebietes Theresienhöhe ein weiterer Teilbereich realisiert. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1819 vom 22.10.1997 umfasste das gesamte Gelände des Wettbewerbes Theresienhöhe, so auch den Bereich des Georg-Freundorfer-Platzes.
Der städtebauliche Ideenwettbewerb und der Flächennutzungsplan (FNP) sehen eine Begrünung dieser Fläche (mit einer Option für integrierte Gemeinbedarfseinrichtung in kleinteiliger, pavillionartiger Bebauung ) vor.
Der Bereich nördlich der Heimeranstraße wird bereits als Grünanlage genutzt, die begrünte Fläche südlich des Platzes beinhaltete bis vor kurzem eine inzwischen beseitigte Straßenbahnumkehrschleife.
Das Baureferat wurde deshalb beauftragt, für die Um- und Neugestaltung des Georg-Freundorfer Platzes, einen Realisierungswettbewerb durchzuführen.
Um eine geordnete Umsetzung des Wettbewerbergebnisses zu ermöglichen, ist der hier geltende Bebauungsplan Nr. 1068 aufzuheben und ein neuer Bebauungsplan aufzustellen.
Die ursprünglich vorhandene Gleisharfe im südlichen Bereich wurde beseitigt, damit auf dieser Teilfläche eine Neugestaltung erfolgen kann.

2. Wettbewerb
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.10.1997 ist das Baureferat erstmalig beauftragt worden, für den Georg-Freundorfer-Platz einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Mit Beschluss des Bauausschusses vom 29.09.1998 wurde dieser Auftrag konkretisiert.
Die Wettbewerbsentwürfe wurden dem Bauausschuss am 28.09.99 vorgestellt. Das Baureferat wurde beauftragt, die Preisträger des dritten Preises, das Büro Martina Levin, Luc Monsigny (Berlin) zu veranlassen ihren Entwurf unter Berücksichtigung des ersten Ankaufs (Gestaltung des Südteiles in Hinblick auf „Wasser-Spielmöglichkeiten“ für Kinder sowie Tieferlegung des Bolzplatzes) zu überarbeiten.

Dieser Preisträgerentwurf zeichnete sich durch folgende Qualitäten aus:
Baumumstandener Platz mit Integration des Baumbestandes im Norden.
Die Auflösung des bestehenden Baumrandes zu „Vegetationshügeln“ und der Verzicht auf Strauchpflanzungen schafft Transparenz zwischen Platz und Straße und bietet vielfältige Zugänge. Das Prinzip des aufgelockerten Baumrahmens wird auch am südlichen Platzrand eingesetzt.
Der Baumrahmen wird zur inneren Platzfläche hin durch einen Rundweg mit Sitzgelegenheiten abgegrenzt.
Bolzplatz und Sommerstockbahn bleiben in ihrer Lage nahezu unverändert, die weiteren Spielflächen sind variabel. Im Süden ist eine großzügige, nutzungsneutrale Fläche vorgesehen, sowie ein befestigter Bereich für die geforderte Gemeinbedarfsfläche.

Der Übergang zur Esplanade wird durch die Fortführung der Baumreihe an der Ganghoferstraße geschaffen.
Die Geh- und Radwegebeziehung Heimeranstraße wird geradlinig über die Wiesenfläche geführt.
Sowohl die Kosten für die Herstellung, als auch die Pflege- und Unterhaltskosten liegen im mittleren Bereich.

Im Gegensatz zu den beiden ersten Preisträgern wird beim Entwurf des dritten Preisträgers eine Fällung des wertvollen Baumbestandes vermieden. Dieser Wettbewerbsentwurf soll zur Ausführung kommen; er bildet damit die Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes.

3. Grundbesitzverhältnisse
Das Gelände befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München.
4. Bestandsaufnahme und Bewertung

-Naturhaushalt
Der Georg-Freundorfer-Platz liegt auf der Forstenrieder Schotterterrasse. Das Untersuchungsgebiet befindet sich auf fluvoglazialen Sanden und Kiesen der Münchner Schotterebene und liegt auf jüngerem Niederterrassenschotter der Würmeiszeit.
Die sommerlichen Oberflächentemperaturen können tagsüber bis 35 °C erreichen und nachts noch um die 20°C.

Der höchste Grundwasserstand (HW 1940) liegt etwa 8 m unter Flur.
-Verkehr- und Schadstoffemissionen
Die Verkehrsbelastung in der an das Planungsgebiet anschließenden Ganghoferstraße beträgt ca. 11.000 Kfz/24 Std.
Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol liegt deutlich unter den Prüfwerten nach der 23. BImSchV.

-Vorhandene Vegetation siehe (http://www.redwoman.de/KnowHowSusi/alte_messe.htm unter voegel
Der sehr erhaltenswerte, vitale Baumbestand besteht hauptsächlich aus Ahorn, der häufig vielstämmig vorkommt, Linde und Hainbuche; die Mehrzahl der Bäume besitzt einen Stammumfang über 80 cm, Einzelexemplare erreichen einen Stammumfang bis 1,60 m.

-Ortsbild
Der Quartiersplatz (inklusive der Umgebungsstraßen) ist etwa 1,8 ha groß und ringsum mit großen Laubbäumen eingefasst, die im nördlichen Teil auf Erdwällen gepflanzt sind; das aufgelassene Teilstück der Heimeranstraße trennt den südlichen vom nördlichen Teil der öffentlichen Grünfläche.
Spiel- und Aufenthaltsflächen befinden sich bisher nur im nördlichen Teil: Sommerstockbahnen, Bodenschach und Tischtennisplatten, als Kinderspielplatz ein großzügig dimensionierter Sandspielbereich sowie Ruhebereiche mit Rasenflächen und Schmuckbeeten.
Besonders erwähnenswert ist der hier situierte Bolzplatz.
Auf dem südlichen Teil lag die nicht mehr benötigte, aufgelassene Trambahnwendeschleife; die asphaltierte Fläche wurde zum Parken genutzt und war für Spiel- und Aufenthalt nur eingeschränkt nutzbar.

-Erholungsflächen- und Spielplatzversorgung
Das Sanierungsgebiet Westend ist mit Erholungs- und Spielflächen extrem unterversorgt.
Für den Anteil der Jugendlichen wurde ein Defizit von 65 % ermittelt.
Die rege genutzte und überlastete Grünanlage des Georg-Freundorfer-Platzes
dient der Nachbarschafts- und Wohngebietsversorgung.


Eine der wenigen Grünflächen mit Spielmöglichkeiten im Westend ist der benachbarte Gollierplatz mit einer Größe von ca. 0,8 ha, ein urbaner Quartiersgrünplatz mit alleeartigen Baumreihen an seinen Längsseiten.

Der Bavariapark ist ein landschaftlich gestalteter Park und steht unter Denkmalschutz; er besitzt alten, dichten Baumbestand mit Biotopcharakter und ist als Landschaftsbestandteil nach Art. 12 des Bayerischen Naturschutzgesetzes unter Schutz gestellt. Trotz seiner Größe von 5,5 ha ist er nur ruhigen Nutzungen wie Spazieren gehen, Picknick, Naturbeobachtung, etc. vorbehalten.

Die Grün- und Freiflächen des neuentstehenden Wohnquartiers Theresienhöhe - Esplanade, Museumsplatz, Alte Feuerwache und Freifläche auf dem Bahndeckel – dienen in erster Linie den dortigen Neubewohnern als wohnungsnahe Erholungsflächen.
Spielplätze für Kleinkinder befinden sich außer am Georg-Freundorfer-Platz noch im Bavariapark, an der Heimeranstraße, am Gollierplatz und auf der Theresienwiese.
Grünverbindungen zwischen all diesen Anlagen bestehen noch nicht.

5. Planerische Zielvorstellungen, Planungskonzept
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um folgende städtebauliche Ziele zu verwirklichen:- Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses des vom Bezirksausschuss gewünschten dritten Preisträgers. Die wesentlichen Strukturen des Entwurfes werden in der Darstellung des Grünordnungsplanes festgesetzt.

- Verbesserung der Funktionen des Naturhaushaltes durch Erhalt des wertvollen Baum- bestandes und Neuschaffung von Grünflächen
Ausbau der öffentlichen Grünfläche
zum stadtteilprägenden Identifikationspunkt im Westend
- Verbesserung der Durchgrünung im Stadtteil Westend
- Schaffung von Gemeinschaftsgrünfläche zum Spielen für Kinder und als Treffpunkt
für Anwohner
- Verknüpfung des Sanierungsgebietes Westend über den Georg-Freundorfer-Platz mit der Neubebauung Theresienhöhe und dem Bavariapark

Anwohnertiefgarage
Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.02.02 wurde der südliche Bereich des Georg-Freundorfer-Platzes vorbehaltlich weiterer Detailuntersuchungen als potentieller Standort für eine Anwohnertiefgarage für ca. 150-200 Stellplätze festgelegt. Aufgrund dieses
Untersuchungsbedarfes ist eine Realisierung des Vorhabens in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Auf der anderen Seite ist jedoch der Georg-Freundorfer-Platz als Erholungsfläche von erheblicher Bedeutung für das dicht bebaute Stadtviertel und die Fertigstellung steht kurz vor dem Abschluss. Der vorliegende Bebauungsplan sieht derzeit deshalb von entsprechenden Festsetzungen für eine Anwohnertiefgarage ab.
Falls sich der Standort nach den weiteren Untersuchungen verfestigen sollte, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im betroffenen Teilbereich jederzeit möglich. Einer späteren Realisierung der Anwohnertiefgarage steht dann nichts mehr im Wege.


6. Maßnahmen
Zur Umsetzung der Planungsziele sind folgende Maßnahmen erforderlich :

- Attraktive Platzgestaltung mit Erweiterung und Ergänzung der vorhandenen Spiel- und Aufenthaltsfunktionen (Bolzplatz, Sandspielplatz, Erwachsenenspielbereiche, Rückzugsmöglichkeiten und Ruhebereiche)

- Weitgehende Erhaltung der Bäume und Gehölze in den Randbereichen und Integration in die neue Gestaltung des Platzes

- Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Rückbau der versiegelten Flächen der Trambahnwendeschleife

- Verstärkte Baumpflanzungen am Übergang zur Esplanade

B. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN
1. Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan

Das Planungsgebiet ist im Flächennutzungsplan in der Fassung der Änderung I/4 vom 06.11.1997 als Allgemeine Grünfläche mit einer Gemeinbedarfsfläche als Option für die Integration bürgerschaftlicher und/oder sozialer Einrichtungen im südlichen Bereich des Planungsgebietes dargestellt.
Im Landschaftsplan als integralem Bestandteil des Flächennutzungsplanes ist der gesamte Bereich als allgemein zugängliche und vielfältig nutzbare Grün- und Freifläche dargestellt.
Der Georg-Freundorfer-Platz bildet den Abschluss einer örtlichen Grünverbindung vom Heimeran-
platz zur Heimeranstraße.

2. Bebauungsplan

Für das Planungsgebiet gilt der seit 10.03.1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1068 (Heimeranstraße nördlich und südlich zwischen Gerolt- und Ganghoferstraße).
Er setzt nördlich und südlich der Heimeranstraße öffentliche Grünfläche und entsprechend
den umliegenden vorhandenen Straßen öffentliche Verkehrsflächen fest. Zudem wird die Durchführung der Heimeranstraße von der Gerolt- zur Ganghoferstraße durch ihre Festsetzung ermöglicht. Unmittelbar östlich grenzt der seit 10.08.2000 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1819 a (Theresienhöhe, Nordteil) an.

3. Sanierungsuntersuchungsgebiet
Das Planungsgebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sanierungsgebiet Westend.

4. Sonstige Vorgaben
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom 12.05.1992.
C. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG

1. Allgemeines
Es wird ein klarer, offener Platz entstehen, der in einem starken, räumlichen Baumrahmen die Formensprache des klassischen Quartiersplatzes (Gollierplatz – Rahmung mit Baumreihen) mit dem Motiv des benachbarten Bavariaparks (lockere Rahmenpflanzung) verbindet, und auf dem sich die Nutzer aller Altersgruppen entfalten können. Ein innenliegender, entlang der Rahmenpflanzung geführter Rundweg umschließt alle Nutzungszonen: Bolzplatz und Sommerstockbahnen bleiben in ihrer Lage nahezu unverändert, eine großzügige, nutzungsneutrale Fläche und eine Spiel- und Liegewiese sind im neu dazugekommenen Südteil untergebracht.
Die vorhandene Geh- und Radwegebeziehung Heimeranstraße wird geradlinig über die Wiesenfläche geführt.
Eine deutlich sichtbare Verknüpfung zwischen Westend und Theresienhöhe soll mittels Baumpflanzungen erfolgen, die, in Form und Habitus von der allgemeinen Bepflanzung abgesetzt, optisch über die Ganghoferstraße greifen und auf der Seite der Esplanade fortgeführt werden.

2. Baulinien und Straßenbegrenzungslinien

Der neue Bebauungsplan übernimmt die mit dem Bebauungsplan Nr. 1068 entlang der Kazmair-,Gerolt- und Sandtnerstraße , entsprechend der vorhandenen Baustruktur bereits festgesetzten Straßenbegrenzungs- und Baulinien. Die Straßenbegrenzungslinien für den Georg-Freundorfer-Platz querenden Teil der Heimeranstraße werden jedoch aufgehoben.
Entlang der Ganghoferstraße wird der Straßenraum neu gefasst.


3. Art der Nutzung

Die allgemein nutzbare Frei- und Erholungsfläche wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Hierbei wird vor allem darauf geachtet, dass die vorhandene Einfassung aus dem auf Erdwällen gepflanzten ca. 30-jährigen Baumbestand in den derzeit nicht nutzbaren südlichen Teil des Platzes in konsequenter Weise weitergeführt wird. Zugleich wird durch geringfügige Eingriffe in den Baumbestand im nördlichen Teil des Platzes mehr Durchgängigkeit entstehen, die im südlichen Teil in entsprechender Weise weiterverfolgt wird. Dadurch wird für die Anwohner mehr Durchlässigkeit zum inneren Teil der künftigen Grünfläche gewonnen, andererseits jedoch durch die entsprechende Abpflanzung auch die notwendige Abschirmung erzielt.

Folgende Einrichtungen werden in ihrer Lage erhalten, bzw. wiederentstehen:
Der tiefergelegene Bolzplatz, zwei Sommerstockbahnen, vier Bodenspiele, zwei Tischtennisplatten, mehrere Spielplätze mit unterschiedlichen Vorgaben bezüglich der Alterstruktur und auch der Art und Weise der Ausgestaltung.
An die Spielzone schließen sich, vom intensiven Spielbereich durch eine Erdmodellierung getrennt, Rasenflächen an, welche dem unreglementierten Spielen und dem Aufenthalt dienen.
Der südliche Bereich ist neben bürgerschaftlichen Aktivitäten intensiv genutzten Spielflächen (Skaten, Kinderspielflächen) vorbehalten. Die Errichtung einer Gemeinbedarfseinrichtung als integrierter Bestandteil der Grünfläche ist möglich. Hierzu bedarf es keiner planungsrechtlicher Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan stellt die Option einer Gemeinschaftsfläche für die Integration bürgerschaftlicher und/oder sozialer Einrichtungen dar. Bei entsprechendem Bedarf ist auch die Situierung eines in der Größenordnung angemessenen Kiosks, als funktionellem Bestandteil der Grünfläche durchaus denkbar.
Zwei querende ost-, westgerichtete Rad und Fußwegverbindungen verknüpfen die Heimeranstraße mit dem Messeplatz.

4. Lärmschutz

Es ist nicht auszuschließen, dass zu bestimmten Tageszeiten für die Bewohner der in der Umgebung der öffentlichen Grünfläche liegenden Grundstücke durch die vom Spielbetrieb ausgehenden Geräusche Beeinträchtigungen entstehen.
Die bereits bestehenden und geplanten Spieleinrichtungen sind jedoch durch den Erhalt des wertvollen Baumbestandes, Neuanpflanzungen im Süden des Platzes und entsprechender Geländemodellierung (Geländeanhebung im Norden, zusätzliche Erdwälle, Absenkung des Bolzplatzes )von der Wohnnutzung abgerückt festgesetzt. Dies gilt insbesondere für den lärmintensiveren tiefergelegten Bolzplatz und die Erwachsenenspiele
Die Anordnung des Bolzplatzes und der Erwachsenenspiele an dieser Stelle erfolgte nach eingehender Überprüfung der verschiedenen Interessenslagen.
Der übliche Abstand des Bolzplatzes von ca. 90m zur umliegenden Wohnbebauung wurde hier unterschritten. Eine Situierung in der Mitte des nördlichen Georg-Freundorfer-Platzes sollte einen generellen Mindestabstand von 70 m ermöglichen. Die Unterschreitung des Mindestabstandes war auf Grund der beengten Verhältnisse in dem dichtbebauten Stadtteil und des dringend bestehendem infrastrukturellem Bedarfes unumgänglich. Vom Bezirksausschuss wurden für den mit Einrichtungen für Jugendliche unterversorgten Stadtteil
Besonders Flächen für Ballspiele gefordert. Der bereits früher an dieser Stelle situierte Spielplatz, nebst Bolzplatz, erfreute sich bisher großer Akzeptanz .
Um die Nachbarn vor erheblichem Lärm zu schützen wurde die Größe des Bolzplatzes begrenzt und entsprechende bauliche Maßnahmen(Geländeanhebung im Norden, zusätzliche Erdwälle, Absenkung des Bolzplatzes) vorgesehen.


Da die Realisierung von intensiv genutzten Freiflächen im innerstädtischen Bereich sehr problematisch ist, ist ein Interessenkonflikt oft nicht zu vermeiden.
Der dringende Bedarf an dieser Einrichtung führt dazu, dass eine gewisse Geräuschimmission von den Anwohnern hingenommen werden kann zugunsten der Verbesserung der infrastrukturellen Versorgung im Westend.

Die Grünfläche trägt zudem wesentlich zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in den umliegenden Gebieten bei.


E. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG

- Erweiterung der bisherigen Nutzung des Platzes um die ca. 6500 qm große Fläche der ehemaligen Trambahnwendeschleife im Süden. Vergrößerung des Angebotes an Erholungs- und Spielflächen für das Westend

- Weitest gehender Erhalt des wertvollen Baumbestandes im Norden und Neuanpflanzungen im Süden des Platzes.

- Der Abbau der Trambahnwendeschleife ermöglicht die Neuanlage der Rasenfläche und verringert damit den Versiegelungsgrad

- Verbesserung des Naturhaushaltes hinsichtlich Luftfeuchte, Grundwasserneubildung und Absenkung der Oberflächentemperatur

- Schaffung von Durchlässigkeit für die umliegende Wohnbebauung im inneren Teil der künftigen Grünanlage ( vor allem im Norden ) einerseits, Abschirmung und Geborgenheit im südlichen Bereich andererseits.

- Der Übergang zur Esplanade wird durch die Fortführung der Baumreihe an der Ganghoferstraße geschaffen.

- Die bereits vorhandene Geh- und Radwegverbindung Heimeranstraße über die Grünfläche wird im Plan gesichert.

F. SONSTIGES

1. Altlasten

Obwohl das Planungsgebiet nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster der LHM verzeichnet war, wurden vorsorglich Altlastenuntersuchungen durchgeführt.
Bei Rammkernbohrungen wurde eine kiesige Auffüllschicht mit Beimengungen an Ziegelbruch sowie Asche- und Schlackeresten mit einer maximalen Mächtigkeit von 7,5m angetroffen. Die Gehalte an leichtflüchtigen Schadstoffen (LHKW,BTEX) oder deponietypischen Gasen in der Bodenluft waren unauffällig. Die chemischen Analysen von Bodenproben wiesen z.T. erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Schwermetallen nach.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Referat für Gesundheit und Umwelt, Sachgebiet Altlasten, wurden Oberbodenuntersuchungen im Umgriff des Spielplatzes zur Prüfung eines Gefährdungspotentials festgelegt.
Die ermittelten Schadstoffgehalte in den Oberbodenproben aus dem Spielplatzbereich unterschritten die Prüfwerte nach § 8 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Hinblick auf Kinderspielflächen.
Da keine nutzungsrelevant erhöhten Schadstoffkonzentrationen nachgewiesen wurden, sind aus Sicht des vorsorgenden Gesundheitsschutzes keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Lediglich ein Randwall außerhalb der Spielflächen ist zum Schutz vor Staubverfrachtungen vorsorglich mit Rindenmulch o.ä. zu überdecken.
Die Entsorgung von im Zuge der Erdarbeiten anfallendem belasteten Erdaushub, der nicht uneingeschränkt verwertbar ist, erfolgt in Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt. Die Kosten für die Beseitigung ggf. auftretender Altlasten sind vom Baureferat Gartenbau im Rahmen der Projektkosten sichergestellt.
Untersuchungen des Grundwassers haben bei einzelnen Parametern Stufe-1-Wert-Überschreitungen gezeigt. Auf der Fläche bestehende Grundwassermessstellen zeigten Verunreinigungen durch PAK und LHKW an. Hieraus kann sich weiterer Untersuchungsbedarf ergeben.

2. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinien, der IUV-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz (BGBL.I,S.1950) i.V.m. der Anlage 1 zu diesem Gesetz ist nicht durchzuführen.


3. Kosten

Durch den Bebauungsplan entstehen folgende Kosten:
- Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung der öffentlichen Grünfläche werden in Absprache mit dem Kommunalreferat-GV/SP aus dem Umstrukturierungsprojekt Theresienhöhe finanziert. Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen dem Kommunalreferat und dem Baureferat-Gartenbau.
- Die Straßenbaukosten belaufen sich auf ca. 600 000 €. In dieser Kostenschätzung sind die im Bebauungsplan dargestellten Umprofilierungen der Ganghoferstraße zwischen Heimeran- und Kazmairstraße sowie auf der Westseite der Ganghoferstraße zwischen Sandtner- und Heimeranstraße enthalten. Etwa notwendige Umbauarbeiten sind nicht beitragsfähig.
Die finanzielle Deckung dieser Umbaumaßnahmen erfolgt durch Entnahme aus der Sonderrücklage „Theresienhöhe“. In der Einnahmen-Ausgaben-Blockschätzung des Projektes Theresienhöhe ist der für diese Maßnahmen notwendige Mittelbedarf berücksichtigt. Die entsprechenden Finanzmittel für diese Maßnahmen sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2001-2005 in Investitionsliste 1 unter dem Projekt Ganghoferstraße zwischen Kazmairstraße und DB-Brücke eingestellt.
- Die Gesamtkosten für die Straßenbeleuchtungsanlagen werden auf ca. 320.000 € geschätzt.
Die notwendigen Finanzmittel für die Beleuchtung der Grünanlage des Georg-Freundorfer-Platzes betragen ca. 245.000 € und werden vom Baureferat- Gartenbau bereitgestellt.
Die Kosten für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Sandtner-,Gerolt-,Kazmair-Ganghoferstraße werden auf ca. 75.000 € geschätzt. Über die Finanzierung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden; die benötigten Mittel werden zur gegebenen Zeit im Haushalt angemeldet.

Die im Bebauungsplan mit Grünordnung getroffenen Festsetzungen sind das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander.

III. Beschluss
nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin

Thalgott
Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin

IV. Abdruck von I. - III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium – HA II R (5x)
an das Direktorium - HA II - V 3
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
zur Kenntnis.
V. Wv. Planungsreferat - HA II/22 V
zum Vollzug des Beschlusses.

Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An den Bezirksausschuss 8
3. An das Referat für Gesundheit und Umwelt
4. An das Kommunalreferat
5. An das Baureferat
6. An das Baureferat – U-Bahnbau
7. An das Planungsreferat - SG 3
8. An das Planungsreferat - HA I
9. An das Planungsreferat - HA II/01
10. An das Planungsreferat - HA III
11. An das Planungsreferat - HA IV
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Planungsreferat - HA II/22 V Am ...........
i.A.