600 € millionen nehmen MVV in Muechen ein.
80 Milliarden € wird Öffentlicher haushalt
bis 2014 für RÜSTUNG ausgeben.
www.redwoman.de    presents subdivision

es besteht beförderungspflicht.
1. öffentlicher NAHVERKEHR wird vom BUND bezahlt.
2. Du hast im Grundgesetz das Recht auf Beförderung.
3. alle Nahverkehrsbetriebe erhalten staatliche förderung sind NIE privatbetriebe. sie sind treuhänder des gesetzlichen Auftrags. dafür erhalten sie BUNDESMITTEL.
4. Anwälte sind meistens schlecht und setzen falsch an.
5. ein vertrag(fahrerlaubnis im BUS etc) der auf AGB fusst, darfst du ablehnen.
da er einen zustimmung benötigt.
6 beweis für die rechtsungültigkeit ist: AUSLAGERUNGSbetriebe der inkassofirmen sind IMMEr an anderen STEUERORT. als der "TATORT"da es sich um ungesetzliche Privatbetriebe handelt womit stadt zusatzeinkommen generieren.
7. wenn du kein geld für Karte hast. so darfst du nach ANIDISKRIMINIERUNG-gesetz- kostenlos fahren. ARME dürfen nicht von der FORTBEWEGUNg ausgeschlossen werden.
di vom staat finanziert ist.
Leute schliesst euch zusammen . per knopfdruck erhältst du 12 mahnungen von inkassobetrieben. aus anderen ORTEN.Als erste machst du von deinem WIDERUFSRECHT schriftlich gebrauch.
denn wiederholst du bis zur einstellung oder bei DB folgt ein gerichtlicher MAhnbescheid . (der ist rechtsungültig ! da nirgendwo gerichtlich nachgewiesen)
der Mahnbescheid ist 1.örtlich formal rechtsungültig ZPO§12-2.rechtsungültig wegen fehlender gesetzesgrundlage der AGB)BGB§ 355 mahnungen usw erfolgen aus anderen steuerorten – als dem ORT wo du im NAHVERKEHR aufgeschrieben wurdest—
ZPO §12
Der Mahnbescheid ist formal rechtsungültig wegen fehlender örtlicher zuständigkeit.
Er ist abzuweisen . ZPO §12 - Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten.
ZIVIL Prozess Verfahrensordnung
AGB kannst du widersprechen : da ein VERTRAG immer zustimmung von ZWEI vertragspartnern beinhaltet.
BGH: Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Publiziert 12.02.2009 | Von RA Exner--Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2010, Az: 5 W 10/10 – Wer fehlerhaft in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über das Widerrufsrecht informiert, kann per Abmahnung und einstweilige Verfügung angegriffen werden. Dies hat auch das OLG Hamburg erneut bestätigt.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Den widerruf der AGB habe ich fristgerecht zukommen lassen .
die AGB eines öffentlich geförderten betriebes haben nicht gegen EU richtlinien zu verstossen.
chancengleichheit und anti-diskriminierung muss in der brd umgesetzt werden.
Es besteht mit diesen AUSLAGERUNGSbetrieben ( siehe steuerflucht facebook usw ) Keine VERTRASgrundlage deinerseits— http://bayrvr.de/2015/06/19/eug-das-gericht-gibt-sich-neue-verfahrensvorschriften/
Nachweis der formalen zuständigeit

Rechtsfolge : nachweis der übertragung an INKASSOBETRIEB oder RA in anderem ORT | muss rechtsgültig sein

INKASSOBETRIEB der MVV oder DB zur gewinnmaximierung an anderen STEUERORTEN sind ohne nachweis einer rechtsgültigen RECHTSFOLGE unwirksam.

Rechtsfolge:
1. der TAbestand muss erwiesen sein- nämlich BETRUGSABSICHT durch strafanatrag
2. die Schädigung muss nachweisbar sein-zuerst durch nachweis der betrugsabsicht-zivilrechtlich SCHÄDIGUNg einklagen --WELCHE?? NACHLÖSUNG - deine karte vergessen— NACHVERKEHRSBETRIEB nicht geschädigt!)

Einzelnorm
Grundbegriffe (Rechtsfolge)
Unter Rechtsfolge versteht man die rechtliche Folge, die durch das
Erfüllen von Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird. (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Beispiel: Nach § 823 Abs. 1 BGB@ ist derjenige, der fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt (gesetzliche Voraussetzungen), dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
In den nachfolgenden Vorschriften nennt der Gesetzgeber erst die gesetzlichen Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) und dann die Rechtgsfolge:
§ 280 Abs. 1 BGB@
§ 286 Abs. 1 BGB@
§ 812 Abs. 1 BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

ANTRÄGE an das Gericht
INASSOBETRIEB + RA Inkassobetriebe (wie bei DB) müssen nachweisen örtliche zuständigkeit( die liegt nicht vor – da du in anderem ORT lebst oder gefahren bist) und müssen nachweisen ob die -- Übertragung einer Forderung—an sie rechtsgültig ist .

Es liegt kein rechtserwerb vor: Übertragung eines Rechts durch Verfügungsvertrag, z. B. Übertragung einer Anweisung (zum Teil sind Rechte unübertragbar,) --Eine Verfügung wird i.d.R. durch einen Vertrag mit einem anderen vorgenommen .
Abtretung im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des § 398 Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Es handelt sich um den Austausch des Gläubigers durch Rechtsgeschäft ohne Änderung des Schuldners oder des Inhalts der Forderung § 399
§ 398 Abtretung--Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.--Das beinhaltet nicht – ob diese forderung rechtlich abgeklärt wurde.!!!
steuerrechtlich zweckentfremdung der steuerbefreiung des öffentlichen auftrags.

AGB : die bestimmte personengruppen bevorzugen– verstossen gegen die EU charta. S.u.
Deshalb sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, Unterscheidungen aus sachlichem Grund zu rechtfertigen. Das Gesetz konkretisiert dies anhand der wichtigsten Fallgruppen in Regelbeispielen und

1-Den straftatbestand einer betrugsabsicht müssten sie durch einen strafantrag beweisen.
2-Anschliessend müssten sie zivilrechtlich geld für einen bewiesene betrugsabsicht bzw
die entstandene schädigung nachweisen.

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Das vergessen zu bestrafen wiederspricht : der verhältnissmässigkeit
Verhältnismässigkeit: von Massengeschäften laut BJM – diese gewähren ausnahmen zum schutz des Bürgers. http://www.bmj.bund.de/media/archive/812.pdf
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§ 265 Veräußerung oder Abtretung der Streitsache http://dejure.org/gesetze/ZPO/265.html
(1) Die Rechtshängigkeit schließt das Recht der einen oder der anderen Partei nicht aus, die in Streit befangene Sache zu veräußern oder den geltend gemachten Anspruch abzutreten.
ZPO § 325 Subjektive Rechtskraftwirkung
(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist
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§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der erste Prüfungspunkt beim Betrug gemäß § 263 StGB ist die Prüfung der Täuschungshandlung. Die Betrugshandlung des Täters besteht in einer Täuschung über Tatsachen.
§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

schädigung meinerseits ihres betriebes liegt nicht vor.

rechtlich +gesetzlich keine gültige forderung an mich.

Ein Täuschen ist nur über Tatsachen, nicht über Werturteile möglich. Zunächst versteht man unter dem Begriff der „Tatsachen“ nachprüfbare Sachverhalte, welche damit dem Beweis zugänglich sind. Diese gilt es insbesondere von Werturteilen (Meinungen, Rechtsansichten) zu unterscheiden. Hier wird die Abgrenzung danach festgelegt, ob ein nachprüfbarer Tatsachenkern existiert.
Unter dem Begriff „Täuschen“ versteht man das bewusste Einwirken (ausdrücklich/konkludent) auf den Intellekt eines anderen zur Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums. Ein Irrtum liegt in der Fehlvorstellung über die wahre Sachlage, d.h. die Vorstellung, die das Opfer sich über einen Sachverhalt macht, weicht vom realen Sachverhalt ab.

Ermittlung des Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses. Gemäß § 244 II StPO hat das Gericht zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Bedeutung von Entscheidung sind. -----------------------------------
§ 252 BGB - Entgangener Gewinn
§ 252 Entgangener Gewinn http://dejure.org/gesetze/BGB/252.html
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

Liebe bürger schliesst euch zusammen gegen die illegalen nachforderungsbetriebe.
Diese sind IMMER an anderen Steuerorten als dort wo du deine karte vergessen hast.

ZPO §12 (zivil prozess ordnung) die forderung ist:
Der Mahnbescheid ist formal rechtsungültig wegen fehlender örtlicher zuständigkeit.
Er ist abzuweisen . ZPO §12 - Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten.
Verfahrensordnung

http://bayrvr.de/2015/06/19/eug-das-gericht-gibt-sich-neue-verfahrensvorschriften/
Nachweis der formalen zuständigeit
Rechtsfolge muss eingehalten werden
1. betrugsabsicht muss gerichtlich nachgewiesen werden.

2. schädigung des betriebs muss zivilrechtlich erklagt werden
§ 252 BGB - Entgangener Gewinn
§ 263 Betrug Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.-Der erste Prüfungspunkt beim Betrug gemäß § 263 StGB ist die Prüfung der Täuschungshandlung. Die Betrugshandlung des Täters besteht in einer Täuschung über Tatsachen.

Rechtsnachfolge :
nachweis von übetragungen an andere STEUERORTE + Betriebe muss rechtsgültig nachgeiwesen werden. Die nahverkerhsbetriebe in der BRD sind zu 90% vom gesetzgeber gefördert- die übrigen 10% sollen die bürger zahlen -- WARUM

§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen--Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
KLASSSENGESELLSCHAFT brd Nach EU richtlinien stellt die nachforderung eine DISKRIMINIERUNG dar von ökonomisch schlechter gestellten personen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags
(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.
(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 319 Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung
(1) Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen, so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist. Die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil; das Gleiche gilt, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
(2) Soll der Dritte die Bestimmung nach freiem Belieben treffen, so ist der Vertrag unwirksam, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
muster ALTOr .......MUSTER 2 inkasso ---ANWALT

PETITION gegen nacherhebnung-bürger wacht auf - von der rechtlichen GRAUZONE -nehmt rechte wahr-- die nacherhebungs GMBH-ist Auslagerung-an anderem STEUERORt-- warum? weil MVV oder DBahn rechtlich nicht befugt sind- nacherhebungen einzutreiben. du wirst per KNOPFDRUCK 12 mahnungen erhalten -dann anwalt- du sendest deinen widerspruch- wird eingestellt werden. die forderung ist ÖRTLICH+rechtlich ungültig --RECHTSFOLGE MAHNGERICHT ZAHLUNSGForderung- die ist RECHTSUNGÜLTIg- den ORTLICHE zuständigkeit der KLÄRUNG also Klage ist dein WOHNORT oder des nachverkerhsbetriebers vor ORT-- also widerspruch ausfüllen- dann erfolgt umleitung zum WOHNort- dort wird eingestellt. denn weder BETRUGSABSICHT ist nachgewiesen-- noch BETRIEBSSCHÄDIGUNg-- wenn du einmal karte vergisst. rechtsfolge muss eingehalten werden NORM

geh zum amtsgericht 8 uhr bis 11.30 rechtsantragsstelle- die bearbeiten KOSTENLOS den widerspruch zum mahn oder klagegericht--oder EINSPrUCH e.V.

MVG+ BAHN DB - rechtsungültig, 2015 MODELL MAHNUNG ANTWORT überhöhtes befördergeld --rechtsungültig-warum ? steuerauslagerung anderer steuerort- einer steuerbegünstigten nahverkehrsauftrages des bundes -aus steuermitteln der bürger!-die MutterGMBh oder AG darf rechtlich keine Nacherhebung eintreiben.
Justiz für vergessen STRAFEN vergibt nur in diktaturen - oderkaiserreich - nachweislich rechtsungültig- die beabsichtigte straftat oder betrugsabsicht muss über strafantrag bewiesen werden-- erst dann kann eine zivilklage auf FORDERUNG erfolgen. ALLES KLAR...leider BRD bürger-anwälte in URALT recht geschult.

jpg anlage TZ vom 24.sept 2006-09-24-- Betrifft schwarzfahrer-artikel, Autor Sebastian peterhans-- Regina und julia dietz ohne bahnsteigkarte 40 euro--modell brief
Bitte an TZ: leite den artikel an die damen weiter ----------
Massengeschäfte sind vor allem Verträge, die typischerweise in einer Vielzahl von Fällen zu vergleichbaren Bedingungen ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden, oder bei denen das Ansehen einer Person eine untergeordnete Rolle spielt. Sie kommen also vor allem in der Konsumgüterwirtschaft und bei standardisierten Dienstleistungen vor.
gesetzesgrundlage Unterscheidungen aus sachlichem Grund bleiben auch im Anwendungsbereich des Gesetzes zulässig. Mit dieser differenzierten Lösung bleiben die Grundsätze der Vertragsfreiheit gewahrt.
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/gleichstellung,did=12350.html

vertrag: AGB der MVG oder SWM
gesetzliche grundlage: ist die verhältnismässigkeit
eine strafhonorar von 60 Euro für das vergessen von fahrschein usw –ist
a.) ungesetzlich
b.) die verhältnismässigkeit ist verletzt-- Grundrechtseingriff
c.) eine AGB ist keine gesetzesgrundlage . der betrieber muss zuerst strfabare handlung nachweisen-
d.) danach falls die straftäterschaft nachgewiesen ist –muss der betreiber(MVG ) eine zivilklage auf ein überhöhtes beförderungsgeld klagen. Hier wird die verhältnismässigkeit der forderung beurteilt.
e.) Wie bei der zivilkage wegen autoschaden- hier müssen nachweise erbracht werden- warum 60 euro ?? wofür ?? erfolgte eine betriebsschädigung- bei NACHLÖSEN des tickets???

http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Anmerkungen/verhaeltnismaessigkeit.htm

die vergabe von öffentlichen aufträgen an private abwickler wie MVG
bei der MVG und SWM handelt es sich um vergabeverfahren mit höchstem auftragswert
http://dejure.org/gesetze/GG/3.html

http://dejure.org/gesetze/EG/3.html
k) die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts;
q) einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten;
t) einen Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes;
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bei Militär und sicherheit handelt es sich um vergabeverfahren mit höchstem auftragswert ( panzer ,moderne waffensysteme)
der bürger hat eine recht bei den beauftragten abwicklern für verkehr – keine AGB zu akzeptieren die gegen EU richtlinien verstiossen und die gemeinschaft benachteiligen.
Unterscheidungen aus sachlichem Grund bleiben auch im Anwendungsbereich des Gesetzes zulässig. Mit dieser differenzierten Lösung bleiben die Grundsätze der Vertragsfreiheit gewahrt.
AGB die gegen die guten sitten und die gemeinschaft als gut unserer gesellschaft verstossen sind abzulehnen.
In vielen bereichen wird das meiste geld am bürger vorbeigeleitet-
Zu hohe und zuviel personalkosten vor allem im mangement.Zuwenig weitergabe an den bürger. Stattdessen werden GMBh für Strafbetriebe die den büregr einschüchtern finanziert..
Eine gmbh die ordentliche AGB hat benötigt keine 4er kommandos zur einschüchterung von bürgern , keine vorgeschobenen inkasso büros- die ohne legitimation einer gestezlichen auftrages handeln.

Also nicht zahlen – Als kulanz 5.- euro überweisen- damit den fall abhacken
„unter vorbehalt „ auf die zahlung schreiben .
pdf anlage TZ vom 24.sept 2006-09-24
Betrifft schwarzfahrer-artikel
Autor Sebastian peterhans
Regina und julia dietz ohne bahnsteigkarte 40 euro
Bite liebe TZ leite den artikel an die damen weiter

Richtigstellung: die MVG untersteht den gerichten der bundesrepublik wie jeder privatunternehmer
Zusätzlich untersteht er einer verstärkten kontrolle des bundesrechnungshofes da er förderungen der öffentlichen hand erhält und öffentliche aufträge durchführt.
Wenn ich bei H&M als straftäter zur rede gestellt werden weil ich eine jacke vor dem spiegel anprobiere- so verstösst das gegen die gesetze der bundesrepublik.
Wenn ich im öffentlichen gebäude des MVG sitze – so benötige ich keinen fahrschein.
Wem gehört das U-bahn gebäude??
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Aufklärung: Der steuerzahler gibt dem bund geld
Dafür hat dieser strassen schulen verkehr wasser strom versorgung im staat sicherzustellen.
Staatsauftrag: Lebensqualitätssteigerung

Der bund bewilligt dem land steuergeld zur auftragausführung der aufgaben der öffentlichen hand -- Der bund vergibt somit aufträge an abwickler
Diese aufträge sind förderungen der öffentlchen hand
Die stadt münchen wickelt seit einiger zeit über GMBH betriebe die förderungen ab.
Das sind gemeinnützige und gewinnorientierte betriebe.

Die MVG erstellt AGB
Diese müssen gesetzeskonform nach dem grundgesetz sein. Bundes-gesetz bricht landesgesetz und EU gesetz bricht landesgesetz

Die umsetzung der EU richtlinien - Werden nur schleppend oder gar nicht umgesetzt
Die förderung des bundes aller massengeschäfte ( also strom, nahverkehr usw )
Darf keine begünstigten haben (bedrohung der bürger über inkassobetriebe-zur gewinnamximierung sind rechtlich fragwürdig und steuerbetrug da sie an andere steuerORTE ausgelagert werden!!!)
Die stadt mit der MVG ( holding aus vielen gmbhs – SWM usw ) verstösst schon durch das überhöhte beförderungsgeld gegen ein nachvollziehbares tun.
Als definierter einzelbetrieb gegen den öffentlichen auftrag: die stadt errichtet inkassobetriebe zur gewinnmaximierung an anderen steuerORTEN- vermeitet diese gegen entgelt!!!
Es gibt bei den angestellten aus gutem grund keine kulanz-ausnahmen- die fürchten wie jeder um den job.
Der kunde ist der steuerzahler und geldgeber für die MVG
1. wer ein ticket vergisst ist kein straftäter
2. zahlen sie niemals ( bis auf 5 euro aus kulanz unter vorbehalt )
3. zuerst warten sie bis zum inkasso aufruf , dieser erfolgt aus einer ausgelagerten gmbh in anderem steuerort
4. erst jetzt beginnt der gesetzesgültige vorgang : ein anwaltsbüro schreibt.
5. hier legen sie wie vordem schriftlich dar , dass sie keinen betrugsabsicht hatten.
6. nach dem gesetz muss eine betrugsabsicht nachgewiesen werden


chancengleiche behandlung heisst antidiskriminitive AGB und deren umsetzung.
Bürger mit der bedrohung sie seinen straftäter einzuschüchtern ( ist schon mal volksverhetzung – siehe dazu NS zeit )- wenn sie ein ticket vergessen haben oder ihre karte daheim gelassen haben- auch eine grüne karte ist eine karte.- erfüllt den tatbestand der verleumdnung und übelen nachrede-
Dass ist im massengeschäft mit öffentlichem geld und im öffentlichen auftrag verboten.

Lesen sie die EU richtlinien.
Aus dem grund werden jetzt alle ausländer mit ausländischem berufsabschluss egal welcher art bei uns zugelassen werden.

Umgekehrt hat sich auch ein geschäftsbetrieb an die EU richtlinie zu halten- er darf keine chancenungleichen geschäftsbedingungen aufstellen- oder chancenungleiche betriebe wie inkassobetriebe errichten um bürger zu bedrohen.(nötigung )

SWM –MVG Es handelt sich förderungen und geförderet betriebe –
Wenn deren vorgehen nicht gesetzkonform ist –
So ignorieren sie das- Am besten in der gruppe—
Erstellen sie immer eine stichhaltigen ordentlichen widerspruch – den sie endlos versenden.

Die AGB der MVG sind chancenungleich
d.h. wenn bei einer grünen karte steht : 1 erwachsener und 4 kinder und ein hund kostenlos
wenn aber ein single oder oma mit zwei hunden – für den zweiten hund zahlen muss

so verstösst dies gegen die chancengleichheit
chancengleichheit ist immer ökonomisch zu verstehen
klare diskriminierung über ökonomische ausgrenzung
ökonomische ausgrenzungen und etatmässige diskriminierungen

in der brd verstossen die mehrheit der schulregeln in der mehrheit gegen die chancengleichheit
und sind ökonomische ausgrenzungen und etatmässige diskriminierungen

bei der MVG und SWM handelt es sich um vergabeverfahren mit höchstem auftragswert
bei Militär und sicherheit handelt es sich ebenfalls um vergabeverfahren mit höchstem auftragswert ( panzer ,moderne waffensysteme)

der bürger hat eine recht bei den beauftragten abwicklern für verkehr –
keine AGB zu akzeptieren die gegen GG und EU richtlinien verstossen.

In diesen bereichen wird das meiste geld am bürger vorbeigeleitet-
Zu hohe und zuviel personalkosten vor allem im mangement.
Zuwenig weitergabe an den bürger.
Strafbetriebe die den bürger einschüchtern.

Eine gmbh die ordentliche AGB hat benötigt keine 4er kommandos zur einschüchterung von bürgern , keine vorgschobenen inkasso büros- die insgesamt ohne legitimation eines gestezlichen auftrages handeln.
Also nicht zahlen –
Als kulanz 5.- euro überweisen- und damit den fall abhacken
„unter vorbehalt „ auf die zahlung schreiben .

quellen
Massengeschäfte sind vor allem Verträge, die typischerweise in einer Vielzahl von Fällen zu vergleichbaren Bedingungen ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden, oder bei denen das Ansehen einer Person eine untergeordnete Rolle spielt. Sie kommen also vor allem in der Konsumgüterwirtschaft und bei standardisierten Dienstleistungen vor.
Deshalb sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, Unterscheidungen aus sachlichem Grund zu rechtfertigen. Das Gesetz konkretisiert dies anhand der wichtigsten Fallgruppen in Regelbeispielen und erleichtert damit die Rechtsanwendung.

Wie wird im Zivilrecht vor Diskriminierung geschützt?
Auch im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten beruht das Antidiskriminierungsgesetz teilweise auf der Umsetzung von Richtlinien, geht aber auch darüber hinaus
Vorgaben der Richtlinie • Zugang zu Bildung, Gesundheits- und Sozialleistungen
Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen
• Keine Anwendung im privaten Nähebereich • Massengeschäfte beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
• privatrechtliche Versicherungen
• Erlaubte Unterscheidung bei sachlichem Grund
• Keine Anwendung im privaten Nähebereich - Keine Vorgabe -
Umsetzung im allgemeinen Privatrecht Zugang zu Bildung, Gesundheits- und Sozialleistungen sowie Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen auf der Grundlage zivilrechtlicher Schuldverhältnisse. Massengeschäfte beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie privatrechtliche Versicherungen auf der Grundlage zivilrechtlicher Schuldverhältnisse
Erlaubte Unterscheidung bei sachlichem Grund; Konkretisierung über Regelbeispiele

http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/index_de.htm

Anti-Diskriminierung und Beziehungen zur Bürgergesellschaft
• Ihre Rechte und Pflichten
• Aktion gegen Diskriminierung
• Veröffentlichungen
• Ausschreibungen & Aufrufe
• Bürgergesellschaft
• Anti-Diskriminierungskontakte
• Fragen & Antworten

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_des_Zugangs_zu_Informationen_des_Bundes
information recht gesetz

Gesetzesgrundlage www.bmj.bund.de (justiz) : massengeschäft
Umsetzung der EU richtlinien auf gleichstellung aller körperschaften ,wirtschaftlichen einheiten, begünstigter .

Öffentliche Aufträge: Kommission veröffentlicht Leitlinien für die faire Vergabe von Aufträgen mit geringem Auftragswert-http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/key-docs_de.htm
Transparente vergabeverfahren gegen günstlingswirtschaft
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/c_179/c_17920060801de00020007.pdf

http://ec.europa.eu/employment_social/equ_opp/links_de.html#ngo
http://www.bmj.bund.de/media/archive/812.pdf
Massengeschäfte sind vor allem Verträge, die typischerweise in einer Vielzahl von Fällen zu vergleichbaren Bedingungen ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden, oder bei denen das Ansehen einer Person eine untergeordnete Rolle spielt. Sie kommen also vor allem in der Konsumgüterwirtschaft und bei standardisierten Dienstleistungen vor.
Wie wird im Zivilrecht vor Diskriminierung geschützt? im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten beruht das Antidiskriminierungsgesetz teilweise auf der Umsetzung von Richtlinien, geht aber auch darüber hinaus AGG

dem Verbrauchervertrag und den AGB durch fahren staalich geförderten MVG der stadt münchen
widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Achtung: Mit Inkrafttreten von § 361a BGB am 1.6.2000 ist das Problem zumindest in dieser Form erledigt: Der Widerruf ist echtes Gestaltungsrecht..§ 361a Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Vorgaben der Richtlinie • Zugang zu Bildung, Gesundheits- und Sozialleistungen
Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen • Massengeschäfte beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen -- • privatrechtliche Versicherungen -- Erlaubte Unterscheidung bei sachlichem Grund - Keine Vorgabe - Umsetzung im allgemeinen Privatrecht Zugang zu Bildung, Gesundheits- und Sozialleistungen sowie Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen auf der Grundlage zivilrechtlicher Schuldverhältnisse. Massengeschäfte beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie privatrechtliche Versicherungen auf der Grundlage zivilrechtlicher Schuldverhältnisse . Erlaubte Unterscheidung bei sachlichem Grund;