Generalbundesanwalt: Alexander von Stahl a.D.
vertritt zeitung „junge freiheit “ npd jungendorgan
mit allen juristischen mitteln der spiegel

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Hervorgetan hat sich bei diesen Schuldzuweisungen Hermann Weinkauff, erster Präsident des Bundesgerichtshofs, der noch 1968 die „pluralistische Gesellschaft“ und den „Pluralismus der Weltanschauungen“ Dinge nannte, „bei denen die Sache ebenso bedrohlich wie die Bezeichnung widerwärtig ist“27. Dagegen schwärmte er von einem „geschlossenen Richterstand, ja einem wirklichen Rechtsstand“ .....................kommentar: --nazitreue richter - viel ehre in brd ---return prof müller „die vertreibung des rechts aus deutschland “......heute.........home
Nachdem 1945 alle anderen Fronten zusammengebrochen waren, hat die Rechtsfront als einzige gehalten. Die jüdischen Juristenkollegen waren zum großen Teil tot. Viele – wie Max Alsberg – hatten sich das Leben genommen, noch mehr waren ermordet worden, ein Großteil der Vertriebenen blieb im Exil, nur wenige kamen zurück.
Was auch nicht zurückkehrte waren Geist und Rechtskultur, denn mit den Menschen waren ihre Theorien und Ideen, ihre wissenschaftlichen Programme und Pläne vertrieben und vernichtet worden.
Die Lehrstühle der jüdischen Professoren blieben mit ihren Nachfolgern besetzt, ihre Bücher hatte man aus den Bibliotheken geworfen und großenteils verbrannt, ihre intellektuelle Hinterlassenschaft wurde ignoriert oder, wenn auch subtiler, weiterhin diffamiert, ....

Und Anfang der Siebziger Jahre stellte Fritz Hartung Reichsgerichtsrat a.D. – befriedigt fest, „auf juristischem, insbesondere strafrechtlichen Gebiet (hat) das nationalsozialistische Regime Fortschritte von grundlegender Bedeutung gebracht ..., die bis heute Bestand haben und aus dem Strafrecht nicht wegzudenken sind“. ..„Demokratie“ galt als entartete Idee.estrellamala.com/justice-germany.htm .....source: rolf bossi a prominent trial lawyer . “After ww2 , 80% of the terrible justice members of the 3rd reich were reintegrated in state services of german democracy and entered highest positions of power never ever charged before court for their crimes … their malign spirit of state burocratic ideologies continued open or hidden and was teached and handed out to the subsequent justice generation to the impart of the same view and action matrix . but even worse the german court and justice system never eliminated this institutional structure .
“never again “ never ever reached german court ..arbitrariness and utility instead of truth and justice therefore could linger on in adjudication under the surface..” ....Messerschmidt „Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende.
aus dem buch : Ingo Müller "furchtbare juristen"

Um die Ideenwelt des Dritten Reichs zu verstehen, muss man sich klar machen, dass Begriffe, die für uns positiv besetzt sind, damals als Schimpfwörter galten und umgekehrt. „Autoritär“ galt als hohes Lob, „rücksichtslose und fanatisch-einseitige Einstellung“ als Tugend, „Gleichschaltung“ als erstrebenswertes Ziel. „Individualistisch“, „liberal“ und „pluralistisch“ waren Vernichtungsurteile, und „Aufklärung“, „Humanität“ Auch alles, was wir heute als juristische Tugenden betrachten: Genauigkeit im Begrifflichen, Beachtung von Formalien, Rationalität, nüchterne Distanz und Vorurteilsfreiheit galt als Unart jüdischer Rechtsverdreher, als „Ausdruck einer Hilflosigkeit, einer Entwurzelung und Verweichlichung“ (Wolfgang Siebert). Die Richter sollten eben „nicht durch ein formalistisch-abstraktes Rechts-sicherheitsprinzip beengt .....„mit gesundem Vorurteil“ den Fall betrachten und „Werturteile fällen....“ (Georg Dahm).---“Es gibt verfassungsmäßig einen Gleichheitsgrundsatz”, sagt Rolf Bossi. “Aber wir haben in unserer Justiz JETZT EINEN ZUSTAND, IN DEM DIESER GLEICHHEITSGRUNDSATZ IN ELEMENTARSTER, SCHWERWIEGENDSTER WEISE VERLETZT WIRD.” Who are THE judges ? source: rolf bossi a prominent trial lawyer .

Achtzig Prozent der "furchtbaren Juristen " Hitlers wurden in den Staatsdienst der Bundesrepublik übernommen und rückten zum Teil in höchste Positionen auf - meist ohne dass ihre Verbrechen auch nur vor einem Gericht verhandelt worden wären. Ihren Ungeist haben sie offen oder verdeckt an große Teile der nachfolgenden Juristengeneration weitergereicht.. Aber das Schlimme ist, dass die deutsche Justiz diese schreckliche Erblast niemals institutionell abgeworfen hat.
Der Ruf des "Nie wieder! " ist in Deutschlands Justizpalästen, wenn überhaupt, nur sehr verhalten erschallt. Willkür und Zweckmäßigkeit anstelle von Wahrheit und Gerechtigkeit konnten so in der Rechtsprechung untergründig fortleben.....BUCH „halbgötter in schwarz“ rolf bossi -----extract----- more Autor: Prof. Dr. Hans-Ulrich Thamers. Auszug aus "Nationalsozialismus II" der Schriftenreihe "Informationen zur politischen Bildung". Mit freundlicher Unterstützung des Autors und der Bundeszentrale für politische Bildung.