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Hervorgetan hat sich bei diesen Schuldzuweisungen
Hermann
Weinkauff, erster Präsident
des Bundesgerichtshofs, der noch 1968
die „pluralistische Gesellschaft“
und den „Pluralismus der Weltanschauungen“
Dinge nannte, „bei denen die Sache ebenso
bedrohlich wie die Bezeichnung widerwärtig ist“27. Dagegen
schwärmte er von einem „geschlossenen Richterstand, ja
einem wirklichen Rechtsstand“ .....................kommentar:
--nazitreue richter - viel ehre in brd ---return
prof müller „die vertreibung des rechts aus deutschland
“......heute.........home
Nachdem 1945 alle anderen Fronten zusammengebrochen waren, hat die
Rechtsfront als einzige gehalten. Die jüdischen Juristenkollegen
waren zum großen Teil tot. Viele – wie Max Alsberg –
hatten sich das Leben genommen, noch mehr waren ermordet worden,
ein Großteil der Vertriebenen blieb im Exil, nur wenige kamen
zurück.
Was auch nicht zurückkehrte waren Geist und Rechtskultur, denn
mit den Menschen waren ihre Theorien und Ideen, ihre wissenschaftlichen
Programme und Pläne vertrieben und vernichtet worden.
Die Lehrstühle der jüdischen Professoren blieben mit ihren
Nachfolgern besetzt, ihre Bücher hatte man aus den Bibliotheken
geworfen und großenteils verbrannt,
ihre intellektuelle Hinterlassenschaft wurde ignoriert oder, wenn
auch subtiler, weiterhin diffamiert, ....
Und Anfang der Siebziger Jahre stellte Fritz
Hartung
Reichsgerichtsrat a.D. – befriedigt
fest, „auf juristischem, insbesondere strafrechtlichen
Gebiet (hat) das nationalsozialistische Regime Fortschritte von
grundlegender Bedeutung gebracht ..., die bis heute Bestand
haben und aus dem Strafrecht nicht wegzudenken sind“. ..„Demokratie“
galt als entartete Idee.estrellamala.com/justice-germany.htm
.....source: rolf bossi a prominent trial lawyer . “After
ww2 , 80% of the terrible justice members of the 3rd reich were
reintegrated in state services of german democracy and entered highest
positions of power never ever charged before court for their crimes
… their malign spirit of state burocratic ideologies continued
open or hidden and was teached and handed out to the subsequent
justice generation to the impart of the same view and action matrix
. but even worse the german court and justice system never eliminated
this institutional structure .
“never again “ never ever reached german court ..arbitrariness
and utility instead of truth and justice therefore could linger
on in adjudication under the surface..” ....Messerschmidt
„Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung
einer Legende.
aus dem buch : Ingo Müller "furchtbare
juristen"
Um die Ideenwelt des Dritten Reichs zu verstehen, muss man sich
klar machen, dass Begriffe, die für uns positiv besetzt sind,
damals als Schimpfwörter galten und umgekehrt. „Autoritär“
galt als hohes Lob, „rücksichtslose und fanatisch-einseitige
Einstellung“ als Tugend, „Gleichschaltung“ als
erstrebenswertes Ziel. „Individualistisch“, „liberal“
und „pluralistisch“ waren Vernichtungsurteile,
und „Aufklärung“, „Humanität“
Auch alles, was wir heute als juristische Tugenden betrachten: Genauigkeit
im Begrifflichen, Beachtung von Formalien, Rationalität, nüchterne
Distanz und Vorurteilsfreiheit galt als Unart jüdischer
Rechtsverdreher, als „Ausdruck einer Hilflosigkeit,
einer Entwurzelung und Verweichlichung“ (Wolfgang Siebert).
Die Richter sollten eben „nicht durch ein formalistisch-abstraktes
Rechts-sicherheitsprinzip beengt .....„mit gesundem Vorurteil“
den Fall betrachten und „Werturteile fällen....“
(Georg Dahm).---“Es gibt verfassungsmäßig einen
Gleichheitsgrundsatz”, sagt Rolf Bossi. “Aber wir haben
in unserer Justiz JETZT EINEN ZUSTAND, IN DEM DIESER GLEICHHEITSGRUNDSATZ
IN ELEMENTARSTER, SCHWERWIEGENDSTER WEISE VERLETZT WIRD.”
Who are THE judges ? source: rolf bossi
a prominent trial lawyer .
Achtzig Prozent der "furchtbaren
Juristen " Hitlers wurden in den Staatsdienst der Bundesrepublik
übernommen und rückten zum Teil in höchste Positionen
auf - meist ohne dass ihre Verbrechen auch nur vor einem Gericht
verhandelt worden wären. Ihren Ungeist haben sie offen oder
verdeckt an große Teile der nachfolgenden Juristengeneration
weitergereicht.. Aber das Schlimme ist, dass die deutsche Justiz
diese schreckliche Erblast niemals institutionell abgeworfen hat.
Der Ruf des "Nie wieder! " ist in Deutschlands Justizpalästen,
wenn überhaupt, nur sehr verhalten erschallt. Willkür
und Zweckmäßigkeit anstelle von Wahrheit und Gerechtigkeit
konnten so in der Rechtsprechung untergründig fortleben.....BUCH
„halbgötter in schwarz“ rolf bossi -----extract-----
more Autor: Prof. Dr. Hans-Ulrich
Thamers. Auszug aus "Nationalsozialismus II" der Schriftenreihe
"Informationen zur politischen Bildung". Mit freundlicher
Unterstützung des Autors und der Bundeszentrale für politische
Bildung.
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